Bestandsaufnahme

II.2.3 Die Schule führt regelmäßig Bestandsaufnahmen durch. Auf dieser Grundlage identifiziert sie ihren Handlungsbedarf zur weiteren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Zur Bestimmung der Qualität wertet die Schule bereits erhobene, vorhandene und aufbereitete Daten aus. Entsprechende Expertise wird an der Schule aufgebaut. Die Bestandsaufnahme berücksichtigt weite Teile des schulischen Handelns. Aus der Analyse zieht die Schule Konsequenzen in Form von Beschlüssen und Entwicklungsprojekten. Vorab besteht eine Verständigung über den schulinternen Prozess der Auswertung, um von Daten zu Beschlüssen zu gelangen. Die Partizipation aller an Schule Beteiligten erhöht die Akzeptanz und die Identifikation mit dem abgeleiteten Handlungsbedarf.
  • Es bestehen Verfahren zur regelmäßigen Analyse der Leistungsergebnisse der Schule (zum Beispiel Schulabschlüsse, Quoten für das Wiederholen und Abbrechen, Ergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen, Beurteilungsunterschiede von Lehrkräften). Die Schulleitung, die Steuergruppe und die betroffenen Lehrkräfte hinterfragen Auffälligkeiten und Besonderheiten.
  • Lob und Beschwerden werden in Summe und Inhalt für eine Auswertung in anonymisierter Form erfasst und zur Ableitung von Handlungsbedarf genutzt.
  • Relevante Gruppen sind bei der Auswertung von Daten einbezogen (zum Beispiel Steuergruppe, Gremien, Bilanzierungskonferenzen).
  • Aufgrund der Datenauswertungen werden Entwicklungsprojekte erstellt oder fortgeschrieben und in den Gremien abgestimmt (beispielsweise Konkretisierungen im Schulcurriculum).
  • Die Schule erhebt in Bezug auf einzelne Kriterien des HRS Daten (zum Beispiel durch Unterrichtsbesuche). Die Ergebnisse münden in Maßnahmen zur Weiterentwicklung (zum Beispiel Vorbereitung von Zielvereinbarungen).
  • Maßnahmen, die sich aufgrund der Bestandsaufnahme als erfolgreich erwiesen haben, werden durch Beschluss in den schulischen Alltag integriert und konzeptionell abgesichert.
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