Themenfeld Schulsport und Bewegungsförderung

Zu diesem Themenfeld sind folgende Kriterien priorisiert:

Die Kooperation sichert die Beziehung mit anderen Partnerinnen und Partnern ab, so dass unabhängig vom Engagement und dem guten Willen einzelner Personen formale und inhaltliche Verlässlichkeit für die Schülerinnen und Schüler besteht. Lehr-Lernprozesse, das erweiterte Angebot, das Schulleben und die Schul- und Unterrichtsentwicklung werden durch Kooperation bereichert.
  • Die Schule arbeitet eng mit den Beratungs- und Förderzentren zusammen bzw. setzt ihren Auftrag als Beratungs- und Förderzentrum zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler an anderen Schulen um (zum Beispiel im Rahmen von inklusiven Schulbündnissen).
  • Zur Erweiterung des Bildungsangebots kooperiert die Schule verlässlich und wiederkehrend mit Vereinen und kulturellen Einrichtungen (zum Beispiel Bibliotheken, Theatern, Umwelteinrichtungen, Musikschulen, Sportverein).
  • Zur Berufsvorbereitung und -orientierung findet eine Zusammenarbeit mit Betrieben statt (zum Beispiel Praktikumsplätze, Praktikumsbetreuung).
  • Die Schule nutzt aktiv die Beratungsangebote über die Staatlichen Schulämter (zum Beispiel Schulentwicklungsberatung).
  • Die Schule nutzt die Expertise und Beratungsangebote des Umfeldes (zum Beispiel Schulpsychologie, Jugendamt, Sozialdienst, weitere Beratungsstellen, Agentur für Arbeit, kommunale Gremien).
  • Im Rahmen von Entwicklungsprojekten werden Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern geschaffen oder vertieft (zum Beispiel zur Entwicklung von Ganztagsangeboten).
  • Die Inhalte und die Organisation des Berufsschulunterrichts (Teilzeitunterricht, Blockunterricht) sind mit den Betrieben abgestimmt.
  • Die Schule pflegt Partnerschaften mit anderen Schulen (zum Beispiel Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, gemeinsame kulturelle Veranstaltungen, Europaschule, Comenius, Leonardo).
  • Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Studienseminaren werden zur inhaltlichen Anregung genutzt (zum Beispiel Austausch zu Lese-Rechtschreibschwächen).
  • Die Schule beteiligt sich an Netzwerken zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (zum Beispiel im Kontext der inklusiven Beschulung, im Rahmen von Zertifizierungen).
  • Die Schule öffnet sich dem Umfeld und der Region (zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Aktionen).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Die Schule arbeitet systematisch mit Sportvereinen zur Erweiterung des Angebots durch Kooperationsvereinbarungen zusammen (zum Beispiel auf Grundlage des Landesprogrammes Schule & Verein).
  • Benannte Kontaktpersonen stellen den Informationsfluss und die Umsetzung vereinbarter Regelungen sicher.
  • Die Schule pflegt anlassbezogene Partnerschaften mit anderen Schulen (zum Beispiel Schulsportfeste, Sportturniere, Ausrichtung von Wettbewerben, Bildung von Schulsportmannschaften mit bestimmten Förderbedarfen).
  • Außerschulische Personen ergänzen die Angebote im Schulsport (zum Beispiel aus Sportvereinen, Sportverbänden, Hochschulen, lokalen Sportanbietern).
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte bringen ihre Expertise zum Angebot und zur Weiterentwicklung des außerunterrichtlichen Schulsports ein (zum Beispiel in Gremien, bei Aktionen, in Schulentwicklungsprojekten).
  • Die Schule sucht mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern Lösungen für die Gestaltung und Nutzung von Bewegungsräumen und Materialien.
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In einem Leitbild ist das grundlegende pädagogische Selbstverständnis der Schule formuliert. Mit der Erstellung und Fortschreibung eines Leitbilds sind das partizipative Entwickeln, Reflektieren und Anpassen von gemeinsamen Grundüberzeugungen verbunden. Es ist knapp, eindeutig und gut verständlich formuliert und liegt der schulischen Arbeit zugrunde. Es dient zudem der Ableitung von schulischen Entwicklungszielen.
  • An der Entwicklung und Fortschreibung des Leitbilds sind alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt (zum Beispiel durch einen pädagogischen Tag, Konferenzen unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Sorgeberechtigten).
  • Das Leitbild wird in der Schulgemeinde bekannt gemacht (zum Beispiel Aushang an zentraler Stelle im Schulgebäude, Internet).
  • Das Leitbild bezieht sich auf die Lebenswelt und Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler.
  • Das Leitbild wird in sinnvollen zeitlichen Abständen gemeinsam überprüft und fortgeschrieben.
  • Die Gremien beraten und verabschieden Entwürfe und Fortschreibungen des Leitbilds.
  • Das Leitbild liefert eine argumentative Basis für die Gestaltung des Unterrichts sowie der Konzeption von Entwicklungsprojekten.
  • Konzepte und weitere schulinterne Regelungen werden nachvollziehbar mit den Leitbildaussagen begründet.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Entscheidungen von Gremien und Arbeitsgruppen basieren auf dem Leitbild der Schule (zum Beispiel in der Schulentwicklungsgruppe, in den Fachkonferenzen, in der Gesamt und Schulkonferenz).
  • Die Verankerung von Schulsport und Bewegungsförderung im Leitbild der Schule wird deutlich durch die Gestaltung des Schullebens (zum Beispiel bei Sport und Bewegungsangeboten, in Räumen, auf dem Schulgelände, bei Fragen der Mobilität und der Rhythmisierung).
  • Eine bewegungsfördernde Haltung wird durch schulische Konzepte und jahrgangsbezogene Angebote deutlich (zum Beispiel durch bewegten Unterricht, Kennenlerntage mit bewegten Phasen, Schulfahrten und -wanderungen mit sportlichem Angebot, Pausengestaltung mit Sportangeboten)
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Die Schulleitung koordiniert und begleitet die Qualitätsentwicklung. Schulentwicklungsprojekte berücksichtigen die Phasen des Qualitätszyklus. Zur Identifizierung und Priorisierung von Entwicklungsvorhaben zieht die Schulleitung intern und extern erhobene Daten heran. Um breit getragene Grundlagen zu schaffen, nimmt die Gremienarbeit einen zentralen Stellenwert ein. Entwicklungsprojekte werden durch Implementierung in den Regelbetrieb vorerst abgeschlossen. Ihr Gegenstand wird durch spätere Bestandsaufnahmen und Evaluationen erneut aufgerufen.
  • Die Schulleitung hat Prozesse zur regelmäßigen Bestandsaufnahme etabliert (zum Beispiel durch Anwendung der entsprechenden Materialien auf HRS-Online).
  • Schul- und Unterrichtsprojekte werden mit Methoden des Projektmanagements geplant (zum Beispiel konkrete, überprüfbare Ziele, darauf abgestimmte Entwicklungsprojekte, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Evaluationsplanungen).
  • Entwicklungsprojekte werden auf Initiative der Schulleitung in den zuständigen Gremien diskutiert, beraten und abgestimmt (insbesondere Fach-, Gesamt- und Schulkonferenz, Elternbeirat, Schülervertretung).
  • Über Ergebnisevaluationen hinaus achtet die Schulleitung auf die Durchführung prozessbegleitender Reflexionen zur Nachsteuerung von Entwicklungsprojekten (zum Beispiel regelmäßige Bilanzierung in Konferenzen).
  • Erfolge von Projekten werden durch gezielte Implementierung in den Regelbetrieb überführt (zum Beispiel durch Beschlüsse von Konzepten).
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*Im juristischen Sinne wird unter Schulleitung in der Regel „die Schulleiterin“ beziehungsweise „der Schulleiter“ verstanden (siehe auch § 88 HSchG). Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt somit unberührt. Gleichzeitig kann die Schulleiterin oder der Schulleiter jedoch nach § 87 HSchG einzelne Aufgaben auf die übrigen Mitglieder der Schulleitung übertragen (Geschäftsverteilungsplan), so dass im HRS von „der Schulleitung“ gesprochen wird.
[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Entwicklungsprojekte berücksichtigen Ziele der Bewegungsförderung und des Schulsports als schulische Querschnittsaufgabe.
  • Aus Schlussfolgerungen einer Bestandsaufnahme der schulischen Bewegungsförderung und des Schulsports werden Entwicklungsziele abgeleitet und Maßnahmen geplant, die systematisch umgesetzt und überprüft werden.
  • Beratungsangebote werden zielorientiert wahrgenommen (zum Beispiel Angebote der Schulsportkoordination und der Fachberatung "Bewegung & Wahrnehmung" der Staatlichen Schulämter).
  • Die Schulleitung betreibt eine gezielte Personalentwicklung für den Bereich der Bewegungsförderung und des Schulsports (zum Beispiel durch Personalauswahl oder Fortbildung).
  • Bei Ressourcenentscheidungen berücksichtigt die Schulleitung Konzepte der Bewegungsförderung und des Schulsports.
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Aus der pädagogischen, didaktischen, fachwissenschaftlichen, lernpsychologischen und erziehungswissenschaftlichen Diskussion entnehmen die Lehrkräfte Hinweise zu ihrer Rolle und ihren Aufgaben hinsichtlich guter Lehrprozesse. Die Kenntnis und Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Anforderungen an ihre Profession, nutzen sie zur Erweiterung und Anpassung der eigenen beruflichen Kompetenzen.
  • Lehrkräfte reflektieren ihre eigenen Stärken und Schwächen, kennen die aktuellen beruflichen Anforderungen und stimmen ihre Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen darauf ab (zum Beispiel hinsichtlich Medienbildungskompetenz).
  • Lehrkräfte nutzen Fort- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung ihrer Lehrprozesse (zum Beispiel Pädagogische Tage, fachbezogene Fortbildungen, berufsspezifische Fortbildungen in Betrieben).
  • Lehrkräfte informieren sich in einschlägigen Fachzeitschriften.
  • Lehrkräfte setzen sich in Konferenzen mit aktuellen Fachdiskussionen und der entsprechenden Fachliteratur auseinander.
  • Bei der Übernahme von Verantwortlichkeiten innerhalb der Schule bilden sich die Lehrkräfte entsprechend fort (zum Beispiel Qualitätsmanagement).
  • Herausforderungen und Handlungsnotwendigkeiten innerhalb der Schule werden auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bearbeitet und bewertet.
  • Lehrkräfte können ihre pädagogischen Handlungsentscheidungen fundiert begründen (zum Beispiel in Klassenkonferenzen, Beratungsgesprächen).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Lehrkräfte verstehen Bewegungsförderung als Grundlage für eine wirksame Lern-, Leistungs- und Verhaltensentwicklung.
  • Lehrkräfte nehmen an Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten im Bereich Bewegung & Wahrnehmung teil.
  • Lehrkräfte arbeiten fächerübergreifend zur Entwicklung von Bewegungsangeboten oder Sportfördermaßnahmen in der Schule zusammen (zum Beispiel durch Anträge zum schulischen Bewegungskonzept, Fahrtenkonzept, Ganztagskonzept).
  • Lehrkräfte reflektieren berufliche Handlungssituationen im Kontext von Schulsport und Bewegungsförderung individuell sowie kollegial und suchen nach Lösungen (zum Beispiel bei pädagogischen Fragestellungen im Umgang mit Diversität, herausfordernden Unterrichtssituationen, Diagnostik-, Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten).
  • Lehrkräfte verstehen Bewegungsförderung als schulische Querschnittsaufgabe und bringen sich mit ihrer Fachexpertise in die Schulentwicklung ein.
  • Schulsportleitungen bilden sich weiter, um ihre Rolle und Aufgaben professionell wahrzunehmen.
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Schülerinnen und Schüler erwerben in der Schule Fähigkeiten und Kenntnisse, um Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen und sich verantwortlich gegenüber der Gesundheit anderer Menschen zu verhalten. Für die Schule umfasst dies die Bereiche des Schutzes, der Prävention und Förderung. Für die Gesundheit aller in Schule beschäftigten Personen sind angemessene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz getroffen. Die Schulleitung hat dabei eine steuernde Funktion.
  • Die Schule verschafft sich einen Überblick über Belastungssituationen und Gefahrenbereiche für das pädagogische Personal, Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Gefährdungsanalyse).
  • Die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wird gefördert. Es werden dazu entsprechende Konzepte entwickelt (zum Beispiel zu Ernährung, Bewegung, Sucht- und Gewaltprävention, digitalen Medien und Beratungsangeboten).
  • Die Weiterentwicklung förderlicher Lern- und Arbeitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal erfolgt kontinuierlich entlang des Bedarfs und der aktuellen Erkenntnisse.
  • An der Schule sind Strukturen und Prozesse zur Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie für das pädagogische Personal in schwierigen persönlichen oder beruflichen Situationen eingerichtet (zum Beispiel Beratungsangebote, kollegiale Fallberatung, Supervision).
  • Lehrkräfte und das weitere schulische Personal sind Vorbilder in Bezug auf gesundheitsförderndes Verhalten.
  • Die Gebäude und das Gelände sind gesundheitsfördernd gestaltet.
  • Gesundheitsförderung ist unterrichtswirksam (zum Beispiel Phasen der Konzentration und Entspannung, altersangemessene Bewegungsangebote).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Bewegungs-, wahrnehmungs- und sportfördernde Phasen sind fester Bestandteil der Lehr-Lernprozesse und des Schullebens (zum Beispiel gehirnaktivierende Übungen und Spiele, bewegte Unterrichtsmethoden).
  • Arbeitsplätze und Lernorte sind bewegungsfördernd eingerichtet (zum Beispiel beim Mobiliar, in Gebäuden und auf dem Schulgelände).
  • Zur Förderung der physischen, psychischen und sozial emotionalen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler werden differenzierte und individualisierte Bewegungs- und Sportangebote genutzt.
  • Als Ausgleich zum digitalen Arbeiten sind wahrnehmungs- und bewegungsorientierte Angebote etabliert (zum Beispiel im Mediencurriculum).
  • Querverbindungen von Sport und Bewegung mit Gesundheitserziehung werden identifiziert und umgesetzt (zum Beispiel bei der Gestaltung des schulischen Verpflegungsangebots).
  • Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen von Sport- und Bewegungsräumen ist turnusmäßig überprüft.
  • Zum Erhalt ihrer Berufsfähigkeit nehmen Lehrkräfte Angebote wahr (zum Beispiel zur persönlichen Gesundheitsförderung, Fitness, Selbstmanagement).
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Die Schule eröffnet allen Schülerinnen und Schülern Lerngelegenheiten, um die erforderlichen Kompetenzen und Verhaltensweisen zur aktiven Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft zu erwerben. Die Beteiligung bezieht sich auch auf die Gestaltung der Schule und der Lehr-Lernprozesse. Zur Förderung der Verantwortungsübernahme und der demokratischen Handlungs-kompetenz werden an der Schule demokratische Werte vermittelt und gelebt. Dazu werden geeignete Strukturen geschaffen und genutzt.
  • Schülerinnen und Schüler bestimmen, planen und gestalten das kulturelle Schulleben mit (zum Beispiel Schulfeste, Sportveranstaltungen, Schülerzeitungen).
  • Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für die Schule als Ganzes im Rahmen schulischer Vorhaben (zum Beispiel Streitschlichtung, Schülerlotsen, Schulsanitätsdienst, Patenschaften).
  • Schülerinnen und Schüler bringen ihr kulturelles Potenzial in das Schulleben ein (zum Beispiel bei Ausstellungen, Aufführungen, Konzerten).
  • Schülerinnen und Schüler werden über anstehende Vorhaben und Entwicklungsprojekte informiert und möglichst einbezogen.
  • Schülerinnen und Schüler kennen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schülervertretung.
  • Ideen und Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern bezüglich relevanter Entwicklungsprojekte werden systematisch aufgegriffen und berücksichtigt (zum Beispiel Konzeptionen zur Rhythmisierung des Ganztagsbetriebs, Gestaltung des Schulhofs und der Innenbereiche).
  • Einrichtungen zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Schülervertretung, verbindliche SV-Stunden, Klassenrat) sind fester Bestandteil des Schullebens und des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler nutzen sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten und zur altersgemäßen Mitwirkung an der Schulentwicklung.
  • Schülerinnen und Schüler sind über ihre Beteiligungsrechte informiert und üben sie aktiv aus (Klassen-, Jahrgangs-, Schulsprecherinnen und -sprecher, Stadt- oder Kreisschülerrat, Landesschülerrat).
  • Die gewählten Schülerinnen und Schüler sind angemessen in die schulische Gremienarbeit einbezogen und werden entsprechend von der Schule unterstützt.
  • Es gibt regelmäßige Treffen der Vertretung der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit der Schulleitung, um einen inhaltlichen Austausch zu schulischen Belangen zu fördern.
  • Schülerinnen und Schüler sind laufend in Qualitätsverfahren und in die Schulentwicklung einbezogen.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die Kinderrechte und nehmen sie wahr (zum Beispiel Partizipation bei der Gestaltung von Regelungen; Information zu kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Schülerinnen und Schüler bestimmen, planen und gestalten Lehr-Lernprozesse und das Schulleben mit (zum Beispiel Sportfeste, Wettbewerbe, Bewegungsprojekte, bewegte Pausengestaltung).
  • Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für Sport- und Bewegungsangebote in der Schule (zum Beispiel Sporthelferinnen und Sporthelfer, Junior-Coach, Sportbeauftragung in Schülervertretung).
  • Kooperative Lernarrangements im Kontext von Schulsport und Bewegungsförderung ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, den Mehrwert sozialen Lernens zu erfahren (zum Beispiel in Teamchallenges, gruppenbezogenen Choreographien, Mannschaftsportarten, wechselnden Sozialformen).
  • Sport und Bewegungsangebote fördern die Entwicklung eines demokratischen Wertebewusstseins (Respekt, Toleranz, Akzeptanz von Diversität und Offenheit).
  • Fairness ist Grundlage aller kooperativen und konkurrierenden Auseinandersetzungen im Sport (zum Beispiel beim Umgang mit Niederlagen oder der Akzeptanz von Regeln und Vereinbarungen).
  • Wertschätzung und Fehlertoleranz werden im Umgang aller Beteiligten miteinander sichtbar.
  • Die gesellschaftliche Rolle des Sports wird kritisch reflektiert (zum Beispiel in mehrperspektivisch inszenierten Lehr-Lernprozessen oder in der Verortung im fachbezogenen Schulcurriculum).
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Die Schule nutzt die zusätzlichen Zeiten zur Lern- und Persönlichkeits-entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die schulischen Betreuungs- und Ganztagsangebote zeigen eine auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmte Bandbreite, eine begabungsorientierte Förderung, die verstärkte Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen (zum Beispiel in Verbindung mit Gesundheitsbildung, selbstgesteuertem und kooperativem Lernen) und rhythmisieren den Schulalltag. Für das abgestimmte Handeln kooperieren Lehrkräfte mit dem im Rahmen des Ganztagsangebots tätigen Personal.
  • Bildungs- und Betreuungsangebote (zum Bespiel Bewegungsangebote, kulturelle Angebote) sprechen Schülerinnen und Schüler in ihren persönlichen Voraussetzungen an (zum Beispiel individueller Lernstand, Interessen, Begabungen).
  • Zwischen den Lehrkräften und dem im Rahmen des Ganztagsangebots tätigen pädagogischen Personal gibt es Kooperations- und Kommunikationsstrukturen sowie verbindliche Regelungen, die einen kontinuierlichen und zeitnahen Informationsaustausch sowie die systemische Weiterentwicklung des Ganztags gewährleisten (zum Beispiel zu Themen wie Hausaufgaben, individuelle Förderung, gemeinsame Regeln).
  • Die Schule steuert die Inhalte der Angebote auf der Grundlage von Erhebungen zu den Voraussetzungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Interessen, Lebensumstände, Leistungsstände).
  • Es bestehen Möglichkeiten, durch die sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Sorgeberechtigte nachhaltig in die Entwicklung der Ganztagsschule einbringen können (zum Beispiel Förderverein, Eltern-Café, Klassenrat, Mitarbeit in Arbeitsgruppen).
  • Es gibt verlässliche Strukturen für die inhaltliche Verzahnung von Vor- und Nachmittag (zum Beispiel offener Anfang, Spiel- oder Entspannungszeiten, Lernzeiten).
  • Schülerinnen und Schüler haben Bezugspersonen während des gesamten Schultags (zum Beispiel KIassenlehrkraft, Gruppenleitungen).
  • Der Schultag, die Schulwoche und das Schuljahr sind rhythmisiert (zum Beispiel offener Anfang, Stundenrhythmisierung, Frühstückspause, bewegte Pause, Bewegungs- oder Ruhezeiten, längere selbstgesteuerte Lernphasen, Projektwoche, Wochenabschluss).
  • Es gibt einen verlässlichen, inhaltlichen Angebotskanon (zum Beispiel Förderbänder, Forscherwerkstatt, offene Turnhallenzeiten).
  • Anwesenheits-, Koordinations- und Kooperationszeiten für alle schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf das Ganztagsangebot abgestimmt.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Sport und Bewegung sind als feste Bestandteile der Aktivitäten im Ganztag verankert.
  • Zur Erweiterung des Angebots im Ganztag werden bestehende Programme integriert (zum Beispiel Landesprogramm Schule & Verein Angebote der Kreise, Städte, Sportkreise oder Sportjugend, Stiftungsangebote).
  • Die Schülerinnen und Schüler bringen sich in die Auswahl und Gestaltung der Sport und Bewegungsangebote im Ganztag ein (zum Beispiel als Sporthelferinnen und Sporthelfer).
  • Der Schultag ist durch Bewegungsangebote rhythmisiert (zum Beispiel Frühsportangebot, Vormittagstraining, Bewegungszeit im Mittagsband, Nachmittagsangebote).
  • Schülerinnen und Schüler erhalten durch den Ganztag ein bedarfsgerechtes sowie vertiefendes Bildungs- und Betreuungsangebot im Kontext von Schulsport und Bewegungsförderung (zum Beispiel spezifische Angebote zur Förderung basaler Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen oder zur leistungssportlichen Talentförderung).
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Erweiterte Angebote in der Schule fördern und vertiefen besondere Potenziale in verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Naturwissenschaften, Musik, Darstellendes Spiel, Sport). Dabei haben Schülerinnen und Schüler einerseits die Möglichkeit, sich selbst einzubringen und können andererseits von den Beiträgen anderer profitieren.
  • Es sind schuleigene zusätzliche Angebote organisiert (zum Beispiel Chöre, Forscherwerkstätten, Laborzeiten, Unterstützung bei der Teilnahme an „Jugend forscht“, Umweltprojekte).
  • In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern und / oder externen Fachleuten werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt (zum Beispiel Vorträge, Präsentationen, Arbeitsgemeinschaften, „Schnupperangebote“).
  • Die Schule verfügt über ein vielseitiges Angebot in den Bereichen der kulturellen Bildung.
  • Es gibt regelmäßige kulturelle und sportliche Veranstaltungen, in denen sich Vielfalt widerspiegelt. Die Veranstaltungen unterstützen das Profil der Schule (zum Beispiel Europaschule, Kulturschule, Gesunde Schule, Umweltschule, Schule ohne Rassismus, sportliche Wettbewerbe).
  • Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Interessen und Potenzialen entsprechend an regionalen und überregionalen Wettbewerben teil (zum Beispiel Sportwettkämpfe, Kunstwettbewerbe, „Jugend debattiert“).
  • Besondere Leistungen werden der Schulöffentlichkeit vorgestellt (zum Beispiel hinsichtlich künstlerischer, musikalischer, literarischer, naturwissenschaftlicher oder sportlicher Leistungen).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen an schulsportlichen Wettbewerben teil (zum Beispiel "Jugend trainiert für Olympia & Paralympics", schulsportliche Zusatzprogramme des Landes, Mit-Mach-Aktionen).
  • Die Schule verfügt über ein vielfältiges Bewegungsangebot (zum Beispiel Sport an außerschulischen Lernorten, auffordernde Bewegungsmaterialien, offene Sporthallenzeiten, Sportangebote für unterschiedliche Jahrgangsstufen).
  • Besondere sportliche Leistungen werden gewürdigt (zum Beispiel im Rahmen von Schulfesten, Websiteveröffentlichung, Anerkennung im Rahmen der Gesamt-, Schul- oder Schülerkonferenz).
  • Schulsportliche Angebote finden auch schulübergreifend statt (zum Beispiel lokale oder kommunale Veranstaltungen mit anderen Schulen, Bildungseinrichtungen oder Sportvereinen).
  • Die Gestaltung des Schulgeländes fordert zur Bewegung oder zur Entspannung auf (zum Beispiel Parcours, Spielgeräte, naturnahe Bewegungsräume, Spielfelder, Rückzugsräume, ein Outdoor Raum, Barfußbereich).
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Personale Kompetenzen oder Selbstkompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler im Kontext von gesellschaftlich getragenen Wertvorstellungen zur Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung und Eigenverantwortung. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihr Selbstkonzept, welches positive Überzeugungen zur eigenen Person aufweist sowie Gesundheits-bewusstsein und ein angemessenes Engagement für persönliche Interessen.
  • Lehrkräfte bewirken eine positive Lernkultur (zum Beispiel Lob und Verstärkung, konstruktiver Umgang mit Fehlern, Zutrauen in die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler).
  • Anlässe zur Selbsterprobung und Selbstwahrnehmung sind fester Bestandteil der Lehr-Lernprozesse (zum Beispiel Schreibwerkstatt, Präsentationen mit anschließender Reflexionsphase, gesunde Bewegung und Ernährung, Gewalt- und Suchtprävention).
  • Die Auseinandersetzung mit zentralen Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung ist ein verlässliches und wiederkehrendes Element in Lehr-Lernprozessen (insbesondere Ökologie, Ökonomie, Globalität, Mobilität, Soziales). Sie führt zu einer begründeten Positionierung der Schülerinnen und Schüler.
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln metakognitive Kompetenzen (zum Beispiel bei der Selbstkontrolle und Verhaltensregulation).
  • Lehrkräfte bestärken Schülerinnen und Schüler darin, in Kenntnis gesellschaftlich getragener Wertvorstellungen ihre Persönlichkeit und Identität zu entwickeln (zum Beispiel Akzeptanz von Vielfalt).
  • Schülerinnen und Schüler werden im Laufe ihrer Schulzeit zunehmend sicherer in ihrer Selbsteinschätzung und -reflexion (zum Beispiel bei der Nutzung von Selbsteinschätzungsbögen und Lerntagebüchern).
  • Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend Verantwortung für den eigenen Lernprozess.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Sport und Bewegung finden in einer stärkenorientierten Unterrichts- und Arbeitskultur statt und fördern die Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel durch Wertschätzung von Diversität, sensiblen Umgang mit Körperlichkeit).
  • Anlässe für körperlich motorische Selbstwirksamkeitserfahrungen sind fester Bestandteil der Lehr-Lernprozesse (zum Beispiel durch differenzierte Lernwege, Passung von Aufgaben, reflektierte Körpererfahrungen, Erkennen eigener Potenziale, Risikoeinschätzung).
  • In Bewegung, Spiel und Sport wird die Entwicklung der Selbstregulationsfähigkeit gefördert (zum Beispiel der Aufmerksamkeit, Impulskontrolle, Frustrationstoleranz oder kognitiv flexibler Lösungsfindung).
  • In inszenierten Lehr-Lernprozessen entwickeln Schülerinnen und Schüler Handlungsfähigkeit (zum Beispiel beim Lösen von Bewegungs- und Handlungsaufgaben, durch Eigeninitiative, Selbstorganisation).
  • Lehrkräfte bieten Schülerinnen und Schülern im Kontext der Bewegungsförderung Anlässe zur Selbstreflexion und Entwicklung der Selbsteinschätzungsfähigkeit (zum Beispiel durch Feedbackmethoden, Portfolio).
  • Schülerinnen und Schüler erhalten durch Bewegungs- und Sportangebote Möglichkeiten zur Rollenübernahme und zum Perspektivwechsel (zum Beispiel durch Aufgaben in Teams, konstruktiv kritische Aufgabenreflexion, Thematisierung von Verhaltensregulation, Üben von Toleranz).
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Ziel einer nachhaltigen schulischen Ausbildung ist die Nutzung des Gelernten im weiteren Leben. Um mit Veränderungen souverän umzugehen, benötigen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Handeln sowie zur gesellschaftlichen Partizipation.
  • Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, realistische Lebensentwürfe aufzubauen und zu begründen.
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln ein differenziertes, positives Selbstkonzept, mit dem sie Ihre weitere Entwicklung planen.
  • Schülerinnen und Schüler sind bezüglich ihrer zukünftigen Lebensgestaltung optimistisch. Sie zeigen eine positive Selbstwirksamkeitserwartung.
  • Schülerinnen, Schüler, Absolventinnen und Absolventen engagieren sich außerhalb der Schule demokratisch, sozial oder kulturell.
  • Schülerinnen, Schüler, Absolventinnen und Absolventen geben bei Befragungen an, sich durch die Schule für die Beteiligung am gesellschaftlichen, demokratischen und kulturellen Leben kompetent zu fühlen.
  • Schülerinnen und Schüler kennen Unterstützungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihre weitere Lebensplanung.
  • Schülerinnen und Schüler zeigen Zivilcourage und beziehen zu zentralen Fragen des Miteinanders konstruktiv Stellung.
  • Schülerinnen und Schüler zeigen sich souverän in der Nutzung digitaler Medien zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen und Lernprozesse.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Schülerinnen und Schüler haben eine positive Einstellung zum Sport und zur Bewegung, informieren sich aktiv über Sport- und Bewegungsmöglichkeiten.
  • Schülerinnen und Schüler nehmen beständig Sport- und Bewegungsangebote wahr.
  • Schülerinnen und Schüler erleben selbstwirksam, dass sie ein ausgewogenes Bewegungs- und Sportverhalten beim Lernen, in ihrer Entwicklung und bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt.
  • Schülerinnen und Schüler setzen demokratische Prinzipien bei der Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten um.
  • Schülerinnen und Schüler gehen verantwortungsbewusst mit ihrem Körper um (zum Beispiel mit Blick auf Suchtprävention, Ablehnung von Dopingmitteln oder Trainingsgestaltung).
  • Schülerinnen und Schüler sind bereit, gesellschaftliche Aufgaben im Sport zu übernehmen (zum Beispiel Übungsleitung, Coachingaufgaben, ehrenamtliche Aufgaben in Sportorganisationen).
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