Personaleinsatz

I.3.1 Der Einsatz des Personals orientiert sich am Bildungs- und Erziehungsauftrag, am fachlichen und organisatorischen Bedarf sowie am Schulprogramm.
Die Schule klärt Zuständigkeiten und Aufgaben der Lehrkräfte, um sie zielgerichtet und planvoll einzusetzen. Dabei werden rechtliche Vorgaben beachtet (zum Beispiel Zuweisung von Vertretungsstunden). Dies gilt insbesondere für personelle Ressourcen, die nicht an die Grundunterrichtsversorgung gekoppelt sind (zum Beispiel Sozialindex, Ganztagspersonal, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen).
  • Personelle Ressourcen sind transparent. Über ihren Einsatz ist eine grundsätzliche Verständigung erfolgt (zum Beispiel Verteilung der schulischen Deputate).
  • Der Einsatz von Personal durch zusätzliche Zuweisung (zum Beispiel bei Zuschlägen zur Grundunterrichtsversorgung, selbstständigen Schulen) wird durch schulinterne Regelungen bedarfsgerecht festgelegt.
  • Schulische Aufgaben und Zuständigkeiten sind gemäß den Vorgaben und dem Schulprogramm dokumentiert und dem Personal bekannt.
  • Lehrkräfte werden bevorzugt gemäß ihrer ausgewiesenen fachlichen Kompetenzen eingesetzt.
  • Bei der Stundenplanerstellung wird auf Abdeckung der offiziellen Stundentafel geachtet.
  • Schulische Konzepte beinhalten Aussagen, aus denen der personelle Einsatz abgeleitet wird (zum Beispiel bei Inklusion, Integration und Ganztagsangeboten). Dieser wird verlässlich bilanziert und angepasst.
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