Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sind für sinnvolle und hilfreiche Vorgaben sowie eine optimale Ausstattung der Schule maßgeblich verantwortlich. In der Regel haben Schulen darauf nur wenig Einfluss. Um den Funktionen des HRS gerecht werden zu können, werden in diesem Qualitätsbereich die Handlungsoptionen der Schule für die Qualitätsentwicklung und -sicherung aufgegriffen, ohne dabei die Verantwortung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger negieren zu wollen. Die Beschäftigten der Schule sehen sich entsprechend in der Mitverantwortung, die bestehenden Rahmenbedingungen für das Lernen der Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Ausgehend von den spezifischen Schülerinnen und Schülern, den Vorgaben, den personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen, analysieren sie die resultierenden Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume und verwenden diese gezielt für Lernerfolge.