Zielvereinbarungen

I.1.2 Zielvereinbarungen mit dem Schulamt werden im Kontext von schulinternen Bestandsaufnahmen, der Definition von Zielen und der Planung von Entwicklungsprojekten genutzt.
Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt stellen für die Schule ein verbindliches Element zur bewussten und strukturierten Steuerung der pädagogischen Weiterentwicklung dar. Dabei wird von einem partizipativen wie kooperativen Prozess ausgegangen, in dem beide Seiten ihre Verantwortung wahrnehmen. Die schulische Seite nutzt die Mitgestaltung als Anlass zur vertiefenden Bestandsaufnahme mit dem Ziel der Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität.
  • Im Vorfeld des Zielvereinbarungsprozesses hat die Schule eigene Vorstellungen zu Entwicklungs- und Erhaltungszielen auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme gewonnen.
  • Die Schule bezieht sich im Zielvereinbarungsprozess vor allem auf die Ergebnisse und Prozesse des Unterrichts und achtet auf den Bezug zu den Kriterien des Hessischen Referenzrahmens.
  • Entwicklungsprojekte passen zu den angestrebten Zielsetzungen. Gegebenenfalls werden sie zusammen mit Curricula, Konzepten und weiteren schulinternen Regelungen modifiziert oder fortgeschrieben.
  • Die Schule bestimmt Ziele vor dem Hintergrund der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem Ausbildungshintergrund der Lehrkräfte.
  • Die Schule definiert zielorientierte Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe und nutzt entsprechende Möglichkeiten (zum Beispiel Unterstützungsangebote durch das Staatliche Schulamt, Einsatz von Budgets).
  • Die Schule plant Evaluationsmaßnahmen, um das Erreichen der Ziele zu veranschaulichen und zu überprüfen.
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