Nutzung der Vorgaben

I.1.1 Vorgaben werden im Hinblick auf ihre Anforderungen und Handlungsspielräume kommuniziert, aufgearbeitet, bewertet und für das Lernen der Schülerinnen und Schüler genutzt.
Die Kenntnis des Schulrechts (zum Beispiel Schulgesetz, Verordnungen, Erlasse) sowie der Regelungen der Schulträger gibt Sicherheit und ermöglicht das Erkennen von Handlungsspielräumen. Vorgaben werden in ihrer schulischen Relevanz aufgearbeitet. Für das Aufgreifen von rechtlichen Regelungen ist die Informationsweitergabe von der Schule sichergestellt (zum Beispiel Kenntnisnahme des Amtsblatts, Tagesordnungspunkte in der Gremienarbeit). Für die Umsetzung knüpft sie an vorhandene Prozesse und Strukturen an.
  • Schulformrelevante, wiederkehrende Prozesse basieren in transparenter Weise auf schulrechtlichen Grundlagen. Informationen sind für die Bediensteten leicht zugänglich (zum Beispiel Abschlussprüfungen, Förderpläne, Nachteilsausgleich, Praktika, Zentrale Lernstandserhebungen).
  • Die Schule nutzt Gestaltungsspielräume für die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Formen der Leistungsnachweise, Kontingentstundentafeln, Gestaltung der Hausaufgaben).
  • Die Ausgestaltung rechtlicher Gestaltungsspielräume ist Gegenstand der Gremienarbeit (zum Beispiel Grundsätze der Leistungsbewertung).
  • Aus Kerncurricula wird ein Curriculum zur Gestaltung schulspezifischer Lehr-Lernprozesse erstellt, das sich an den Schülerinnen und Schülern der Schule orientiert.
  • Es sind Strukturen etabliert, die die termingerechte sowie verlässliche Erinnerung an rechtliche Regelungen gewährleisten (zum Beispiel bei Übergängen in weiterführende Systeme, Erlass zu den Zentralen Lernstandserhebungen, Erlass zum Zentralabitur).
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