Raumnutzung

I.3.4 Die Schule nutzt die Räume, die öffentlichen Bereiche und das Gelände auf der Grundlage der schulinternen Regelungen zur Gestaltung der Lernprozesse und des Schulalltags.
Es sind schulinterne Regelungen zur Nutzung der Räume, des öffentlichen Bereichs sowie des Geländes getroffen, die die Schule als Lern-, Arbeits- und Lebensort beschreiben. Die Schulgemeinde entwickelt abgestimmte Vorstellungen über den Bedarf. Die damit verbundene Bereitstellung des Inventars und der Materialien ist schulintern verlässlich organisiert.
  • Die Räume verfügen verlässlich über definierte Materialien, um flexible Lernarrangements zu ermöglichen (zum Beispiel Nachschlagewerke, Computerecken, Ablagemöglichkeiten).
  • Die Schule hat ein Raumkonzept verabschiedet, das gestaltende Elemente festlegt (zum Beispiel Platz für Gesprächskreis, mobile Einzeltische).
  • Die Räume und öffentlichen Bereiche berücksichtigen Inklusionsmaßnahmen (zum Beispiel barrierefreie Gestaltung).
  • Die Nutzung der Räume und des Geländes ist mit schulinternen Curricula und Konzepten und den dort enthaltenen Lernarrangements verknüpft (zum Beispiel Theaterraum, Musikräume, Schulteich).
  • Bei Baumaßnahmen und Neueinrichtungen meldet die Schule ihren Bedarf, den sie mit den schulinternen Curricula, Konzepten, dem schulischen Profil oder den Entwicklungsprojekten begründet.
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