Koordination und Beratung

IV.2.3 Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal koordinieren ihre Arbeit und beraten kontinuierlich über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Der Austausch über die konkrete Lern- und Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ermöglicht dem pädagogischen Personal, sich über die eigenen Sichtweisen zu vergewissern und diese zusammenzutragen. Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags stimmt sich das pädagogische Personal ab, um möglichst zielgerichtet, eindeutig und verlässlich zu handeln. Im Rahmen inklusiver Beschulung erfolgt die Förderplanung unter Einbindung der Förderlehrkräfte des zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ).
  • Lehrkräfte einer Lerngruppe stimmen sich bezüglich der Inhalte ab und nutzen dabei entstehende Synergien (zum Beispiel Arbeit mit Wochenpläne, Projektpläne).
  • Lehrkräfte einer Lerngruppe kommunizieren miteinander über den Umfang, die Struktur und die Zeitspanne von jeweils erteilten Hausaufgaben und treffen verbindliche Regelungen auf Basis der Vorgaben (zum Bespiel rechtliche Vorgaben, schulinterne Regelungen).
  • In regelmäßigen Treffen beraten Lehrkräfte einer Lerngruppe gemeinsam mit dem weiteren pädagogischen Personal die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Klassenkonferenz, Pädagogische Konferenz).
  • Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal treffen Absprachen, wie sie mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern in den Lerngruppen pädagogisch umgehen (zum Beispiel Sitzordnung, Verhalten bei Regelverstößen).
  • Lehrkräfte nutzen die verschiedenen, an der Schule vorhandenen Expertisen (zum Beispiel Förderschullehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Schulseelsorge), um die eigenen Sichtweisen zu Entwicklungsperspektiven hinsichtlich einzelner Schülerinnen und Schüler zu erweitern.
  • Förderpläne werden mit den Mitgliedern der Klassenkonferenz abgestimmt und die darin aufgeführten Maßnahmen in den eigenen Lehrprozessen berücksichtigt (zum Beispiel bei besonderen Begabungen, Lese-Rechtschreibschwierigkeiten).
  • Bei der Übernahme und Übergabe von Lerngruppen informieren sich die beteiligten Lehrkräfte über die umgesetzten Bereiche der curricularen Vorgaben und schulinternen Regelungen (zum Beispiel mithilfe eines Übergabedokuments).
  • Lehrkräfte einer Lerngruppe kooperieren im Team bezüglich der jeweiligen Leistungsnachweise (zum Beispiel Erstellen eines Klassenarbeitsplans, digitaler Stundenplan mit hinterlegten Unterrichtsinhalten).
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