Arbeitsinstrument

II.1.1 Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Instrument für die schulische und unterrichtliche Arbeit genutzt wird.
Ein Schulprogramm ist die schriftliche Darlegung von Grundsätzen, Entwicklungszielen und -projekten zur Umsetzung des Auftrags der Schule (vergleiche § 127b HSchG). Durch die Integration schulinterner Regelungen (beispielsweise Konzepte) schafft es Transparenz und Orientierung für die Mitglieder der Schulgemeinde hinsichtlich der angestrebten Qualität und der dazugehörigen Maßnahmen. Ein praktikables Format unterstützt die Handhabbarkeit des Schulprogramms (zum Beispiel durch Verweis auf differenzierte Anhänge, online hinterlegte Inhalte).
  • Im Schulprogramm sind die Entwicklungsziele der Schule hinterlegt. An ihnen wird mit Hilfe von ausgewiesenen Entwicklungsprojekten stringent gearbeitet.
  • Eine Gruppe steuert die Entwicklungsaktivitäten an der Schule und sorgt für die Fortschreibung des Schulprogramms (Steuergruppe).
  • Ein knappes, spezifisches Schulprofil im Schulprogramm weist auf die Besonderheiten und Traditionen der Schule hin (zum Beispiel bilingualer Unterricht, Bläserklassen).
  • Ein Qualitätskonzept stellt die Strukturen, Prozesse und Verantwortungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit dar (zum Beispiel zum Feedback für Lehrkräfte, Vorgehen bei der Auswertung von Leistungsdaten, Prozesse bei Beschwerden).
  • Wesentliche Konzepte und ein Fortbildungsplan sind im Schulprogramm zugänglich. Gegebenenfalls wird auf schulinterne Curricula verwiesen.
  • Der Nutzen des Schulprogramms als Arbeitsinstrument für die schulische und unterrichtliche Arbeit wird turnusgemäß bilanziert.
  • Das Schulprogramm wird regelmäßig fortgeschrieben. Entsprechende Überarbeitungen und Beschlüsse erfolgen in festgelegten Perioden.
  • ...
 
HRS Online
Datenschutz-Übersicht

Vielen Dank für Ihr Interesse an HRS-Online.
Wir legen großen Wert auf Ihre Privatsphäre und den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten.

Cookies sind kleine Textdateien, die der Kommunikation zwischen Server und Browser dienen. Sie werden im Browser gespeichert, um Besucher wiederzuerkennen und vorgenommenen Einstellungen zu speichern. Funktionale Cookies stellen die technische Funktionsweise und die richtige Darstellung der angebotenen Anwendungsmaterialien sicher. Wir setzen keine Cookies von werbetreibenden Drittanbietern ein.

Wir möchten HRS-Online kontinuierlich verbessern und für Nutzende optimieren. Es hilft uns beispielsweise zu wissen, welche Seiten von HRS-Online aufgerufen werden, welche Endgeräte (Smartphone, Tablet, PC) und welche Browser genutzt werden. Für diesen Zweck setzen wir die Webanalyse-Software „Matomo“ ein, eine Open-Source-Alternative zu Google-Analytics. Im großen Unterschied zu Google Analytics läuft Matomo auf DSGVO-konformen Servern unseres Hosters in Deutschland.