Schulinterne Regelungen

II.1.4 Die Entwicklung und die verlässliche Umsetzung schulinterner Regelungen werden kontinuierlich verfolgt.
Schulinterne Regelungen werden hauptsächlich in den dafür relevanten Gremien beschlossen. Sie konkretisieren die Ausgestaltung der Vorgaben und des schuleigenen Leitbilds beispielsweise in Form von schulinternen Curricula, Konzepten oder der Schulordnung. Ziel ist die Herstellung von gemeinsamen Arbeitsgrundlagen im Sinne einer verlässlichen Schul- und Unterrichtsqualität. Es wird turnusgemäß die Umsetzungspraxis erhoben und reflektiert. Bei Bedarf erfolgen Anpassungen.
  • Schulinterne Regelungen sind für die Lehrkräfte leicht zugänglich und übersichtlich dokumentiert (zum Beispiel Beschlusssammlung im Intranet).
  • Curricula, Prozessübersichten und Beschlusssammlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt und gepflegt. Es sind entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten an der Schule festgelegt.
  • Schulinterne Regelungen sind handlungsleitend und Ausgangspunkt bei der Fortschreibung weiterer Regelungen.
  • Beschlüsse sind handlungsleitend für die Gremienarbeit (zum Beispiel Berücksichtigung der Beschlüsse der Gesamtkonferenz für die Fachkonferenzarbeit, inhaltlicher Ausgangspunkt für Folgebeschlüsse).
  • Vorhandene Strukturen der Kooperation und Kommunikation werden für das Reflektieren und Fortschreiben von schulinternen Regelungen genutzt (zum Beispiel Fachkonferenzen).
  • Die Umsetzungspraxis schulinterner Regelungen ist periodisch Gegenstand der Reflexion im Kollegium (zum Beispiel bezüglich der Kriterien der Leistungsbewertung, der Schulordnung).
  • Es liegen schulinterne Curricula vor, die kontinuierlich hinsichtlich der Passung zu den Schülerinnen und Schülern mit ausgearbeiteten Lernsituation und Materialien konkretisiert und fortgeschrieben werden. Darin sind Priorisierungen zu zentralen fachlichen Inhalten sowie zur fachspezifischen Berücksichtigung digitaler Medien enthalten.
  • Konzepte zur Förderung von überfachlichen Kompetenzen werden realisiert, bilanziert und fortgeschrieben (zum Beispiel zur Medien-, Lern- oder Sozialkompetenz).
  • Schulinterne Regelungen zielen auf die vergleichende Erfassung von Lernständen zwischen den Lerngruppen, um besondere Lücken im Sinne der Bildungsgerechtigkeit schließen zu können.
  • Konzepte zur kompensatorischen Förderung sind entwickelt und werden in der schulischen Praxis angewandt (zum Beispiel Teilleistungsschwächen, Sprachförderung).
  • Schulinterne Regelungen zu zieldifferenten Lehr-Lernprozessen mit der entsprechenden Leistungsbewertung werden im schulischen Alltag realisiert (zum Beispiel bei Inklusionsmaßnahmen).
  • Konkretisierungen der fachlichen und überfachlichen Leistungsanforderungen sowie Kriterien der Leistungsbewertung sind von der Schule beschlossen. Die Umsetzung wird von den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Sorgeberechtigten als verlässlich erlebt.
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