Aktive Ausgestaltung

IV.1.3 Lehrkräfte sind über relevante rechtliche Vorgaben und schulinterne Regelungen informiert. Sie nutzen diese zur reflektierten Ausgestaltung erfolgreicher Lehr-Lernprozesse.
Lehrkräfte gestalten rechtliche Vorgaben, schulinterne Regelungen für ein zielgerichtetes, unterrichtliches Handeln im Sinne des Lernens der Schülerinnen und Schüler aus.
  • Lehrkräfte setzen sich inhaltlich mit zentralen bildungspolitischen Handlungsfeldern auseinander (zum Beispiel Inklusion, Integration, Digitalisierung, Ganztag, Sprachförderung in allen Fächern) und arbeiten an sinnvollen schulischen Ausgestaltungen.
  • Lehrkräfte kennen zentrale rechtliche Vorgaben und Prozesse. Sie setzen diese situationsgerecht um (zum Beispiel bei Klassenfahrten, zu berücksichtigende Inhalte bei zentralen Prüfungen, Übergangsverfahren in weiterführende Schulsysteme).
  • Lehrkräfte informieren sich über die Intention rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel bei den Zentralen Lernstandserhebungen, interner Evaluation). Eine sinnvolle Nutzung und Ausgestaltung sind für sie ein zentrales Anliegen.
  • Lehrkräfte kennen die schulinternen Regelungen und berücksichtigen diese in ihrem Handeln (zum Beispiel Einsatz von Förderplänen, Transparenz der Leistungsbewertung).
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