Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten

IV.2.5 Die Lehrkräfte arbeiten mit Eltern sowie Sorgeberechtigten und außerschulischen Einrichtungen zusammen, um das Lernen und die Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.
Lehrkräfte informieren und beraten die Eltern sowie Sorgeberechtigten hinsichtlich des Lern- und Entwicklungsstands ihrer Kinder. Je nach Anlass und Alter beraten Lehrkräfte auch Schülerinnen und Schüler. Die Einbeziehung von innerschulischer Expertise (zum Beispiel UBUS-Fachkräfte) und außerschulischen Institutionen zur Unterstützung ist für die Lehrkräfte selbstverständlich und unterstützt die Beratungstätigkeit für die Eltern und Sorgeberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler.
  • Lehrkräfte bieten Beratungsgespräche zur Lern- und Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler an (zum Beispiel regelmäßige Lernentwicklungsgespräche, Elternsprechtage).
  • Bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen beziehen Lehrkräfte die Eltern sowie Sorgeberechtigten der betreffenden Schülerinnen und Schüler ein (zum Beispiel bei Förderplänen, gemeinsam getroffene Erziehungsvereinbarungen).
  • Bei Bedarf gehen die Lehrkräfte aktiv auf Eltern sowie Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler zu und suchen den Dialog (zum Beispiel Talentförderung, Auffälligkeiten in der Lern- oder Persönlichkeitsentwicklung).
  • Lehrkräfte achten neben der kognitiven Entwicklung auf eine Berücksichtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ihrer Schülerinnen und Schüler. Ihnen sind für Beratungsprozesse inner- und außerschulische Expertisen bekannt, die zur Mitwirkung in Frage kommen.
  • Lehrkräfte nutzen außerschulische Institutionen zur Erweiterung und Verbesserung ihrer Kompetenzen und ihrer Beratungstätigkeit (zum Beispiel Berufs- und Studienorientierung, psycho-soziale Expertisen).
  • Zu Beratungsanlässen verwenden Lehrkräfte passende Strukturierungshilfen (zum Beispiel Gesprächsleitfaden, Vorlagen für Verabredungen, Broschüren zu außerschulischen Institutionen).
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