Eingebundenheit

V.1.1 An der Schule zeigt man sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert die soziale Eingebundenheit – insbesondere im Sinne einer inklusiven Schule, eines Zusammenlebens der Kulturen sowie der geschlechtsunabhängigen Gleichberechtigung.
Schülerinnen und Schüler kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Lebensbedingungen in die Schule. Ihre Verschiedenheit wird als Chance für soziales und persönliches Lernen betrachtet. Wertschätzung, Berücksichtigung der Vielfalt, die bestmögliche Förderung jeder und jedes Einzelnen und der schulischen Gemeinschaft sind Grundlagen des pädagogischen Handelns.
  • Die Mitglieder der Schulgemeinde schaffen förderliche Bedingungen für die gleichberechtigte und aktive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler.
  • Neue Mitglieder der Schulgemeinde werden von der Schulgemeinde offen aufgenommen und eingebunden.
  • Der achtsame Umgang aller Beteiligten wird an der Schule gefördert.
  • Die Vielfalt von Lebensformen und Überzeugungen wird kennengelernt und wertgeschätzt (zum Beispiel durch kulturelle Veranstaltungen).
  • Akzeptanz und Toleranz unterschiedlicher Kulturen und Formen der Lebensgestaltung werden miteinander gelebt.
  • Auf Ausgrenzungen oder Diskriminierung wird an der Schule sofort reagiert.
  • Die Schulorganisation ist so angelegt, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Potenzialen möglichst alle schulischen Angebote nutzen können.
  • Interessen aller Geschlechter werden bei der Gestaltung des Schullebens gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die UN-Kinderrechtskonvention wird genutzt, um soziale Integration zu fördern (siehe UN- Kinderrechtskonvention, am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten).
  • Kinderrechte werden in der Schule thematisiert und beachtet (zum Beispiel durch Thementage, Arbeiten mit Feedback von Schülerinnen und Schülern).
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