Sorgeberechtigte

V.2.2 Die Eltern sowie Sorgeberechtigten sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden.
Eltern sowie Sorgeberechtigte sind Teil der Schulgemeinde und nehmen dementsprechend eine gestaltende Rolle in den verschiedenen schulischen Bereichen ein (zum Beispiel in der Schulentwicklung). Das konstruktive Zusammenwirken von Schule und Eltern sowie Sorgeberechtigten im Sinne einer Erziehungspartnerschaft unterstützt die ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler und prägt das schulische Leben.
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte werden systematisch, zeitnah und regelmäßig über das Schulgeschehen informiert (zum Beispiel Internetauftritt, Informationsbroschüren, Elternbriefe).
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte sind eingeladen, sich unterstützend an schulischen Veranstaltungen zu beteiligen (zum Beispiel Schulfeste, Klassenausflüge, Projektwochen).
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte verfügen über strukturierte Rückmeldemöglichkeiten bezüglich schulinterner Regelungen (zum Beispiel E-Mail-Adresse für Lob und Beschwerden).
  • Gestaltungsideen und mögliche Unterstützungsleistungen der Eltern sowie Sorgeberechtigten werden von der Schule erfragt (zum Beispiel mündliche Abfragen bei Elternabenden).
  • Kompetenzen und Kenntnisse der Eltern sowie Sorgeberechtigten werden genutzt (zum Beispiel in Projekten, Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsangeboten, Schulentwicklungsmaßnahmen, Angeboten zur Berufsorientierung).
  • Die Mitarbeit der Eltern sowie Sorgeberechtigten in den schulischen Gremien wird durch die Schule gefördert (insbesondere in der Schulkonferenz, im Schulelternbeirat). Die Schule führt entsprechend ein und weist auf ein vertiefendes Fortbildungsangebot für Interessierte hin (zum Beispiel elan-Programm).
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte erhalten in den Gremien Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitbestimmung bei schulischen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen.
  • Eltern sowie Sorgeberechtigte sind laufend in Qualitätsverfahren und in die Schulentwicklung einbezogen.
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