Demokratieerziehung

V.2.1 Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme und Demokratieerziehung.
Die Schule eröffnet allen Schülerinnen und Schülern Lerngelegenheiten, um die erforderlichen Kompetenzen und Verhaltensweisen zur aktiven Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft zu erwerben. Die Beteiligung bezieht sich auch auf die Gestaltung der Schule und der Lehr-Lernprozesse. Zur Förderung der Verantwortungsübernahme und der demokratischen Handlungs-kompetenz werden an der Schule demokratische Werte vermittelt und gelebt. Dazu werden geeignete Strukturen geschaffen und genutzt.
  • Schülerinnen und Schüler bestimmen, planen und gestalten das kulturelle Schulleben mit (zum Beispiel Schulfeste, Sportveranstaltungen, Schülerzeitungen).
  • Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für die Schule als Ganzes im Rahmen schulischer Vorhaben (zum Beispiel Streitschlichtung, Schülerlotsen, Schulsanitätsdienst, Patenschaften).
  • Schülerinnen und Schüler bringen ihr kulturelles Potenzial in das Schulleben ein (zum Beispiel bei Ausstellungen, Aufführungen, Konzerten).
  • Schülerinnen und Schüler werden über anstehende Vorhaben und Entwicklungsprojekte informiert und möglichst einbezogen.
  • Schülerinnen und Schüler kennen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schülervertretung.
  • Ideen und Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern bezüglich relevanter Entwicklungsprojekte werden systematisch aufgegriffen und berücksichtigt (zum Beispiel Konzeptionen zur Rhythmisierung des Ganztagsbetriebs, Gestaltung des Schulhofs und der Innenbereiche).
  • Einrichtungen zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Schülervertretung, verbindliche SV-Stunden, Klassenrat) sind fester Bestandteil des Schullebens und des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler nutzen sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten und zur altersgemäßen Mitwirkung an der Schulentwicklung.
  • Schülerinnen und Schüler sind über ihre Beteiligungsrechte informiert und üben sie aktiv aus (Klassen-, Jahrgangs-, Schulsprecherinnen und -sprecher, Stadt- oder Kreisschülerrat, Landesschülerrat).
  • Die gewählten Schülerinnen und Schüler sind angemessen in die schulische Gremienarbeit einbezogen und werden entsprechend von der Schule unterstützt.
  • Es gibt regelmäßige Treffen der Vertretung der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit der Schulleitung, um einen inhaltlichen Austausch zu schulischen Belangen zu fördern.
  • Schülerinnen und Schüler sind laufend in Qualitätsverfahren und in die Schulentwicklung einbezogen.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die Kinderrechte und nehmen sie wahr (zum Beispiel Partizipation bei der Gestaltung von Regelungen; Information zu kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten).
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