Gesundheit

V.1.3 Die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals ist zentrales Anliegen.
Schülerinnen und Schüler erwerben in der Schule Fähigkeiten und Kenntnisse, um Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen und sich verantwortlich gegenüber der Gesundheit anderer Menschen zu verhalten. Für die Schule umfasst dies die Bereiche des Schutzes, der Prävention und Förderung. Für die Gesundheit aller in Schule beschäftigten Personen sind angemessene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz getroffen. Die Schulleitung hat dabei eine steuernde Funktion.
  • Die Schule verschafft sich einen Überblick über Belastungssituationen und Gefahrenbereiche für das pädagogische Personal, Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Gefährdungsanalyse).
  • Die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wird gefördert. Es werden dazu entsprechende Konzepte entwickelt (zum Beispiel zu Ernährung, Bewegung, Sucht- und Gewaltprävention, digitalen Medien und Beratungsangeboten).
  • Die Weiterentwicklung förderlicher Lern- und Arbeitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal erfolgt kontinuierlich entlang des Bedarfs und der aktuellen Erkenntnisse.
  • An der Schule sind Strukturen und Prozesse zur Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie für das pädagogische Personal in schwierigen persönlichen oder beruflichen Situationen eingerichtet (zum Beispiel Beratungsangebote, kollegiale Fallberatung, Supervision).
  • Lehrkräfte und das weitere schulische Personal sind Vorbilder in Bezug auf gesundheitsförderndes Verhalten.
  • Die Gebäude und das Gelände sind gesundheitsfördernd gestaltet.
  • Gesundheitsförderung ist unterrichtswirksam (zum Beispiel Phasen der Konzentration und Entspannung, altersangemessene Bewegungsangebote).
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