Fachliche Anforderungen

VI.1.1 Die Inhalte des Lehr-Lernprozesses fordern die Schülerinnen und Schüler fachlich und sind an gültigen curricularen Vorgaben sowie dem darauf aufbauenden Schulcurriculum ausgerichtet.
Kerncurricula basieren auf den Bildungsstandards. Sie legen fest, was alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Abschnitts ihres Bildungswegs wissen und können sollen. Sie oder die jeweils gültigen Lehrpläne sind Grundlage zur Entwicklung eines schulinternen Curriculums. Der Lehr-Lernprozess macht deutlich, dass die verantwortliche Lehrkraft die aktuell gültigen fachlichen Anforderungen und Kerncurricula kennt.
  • Die Kerncurricula sowie die darauf beruhenden schuleigenen Curricula oder Lehrpläne werden erkennbar als Grundlage für die Planung und Durchführung des Lehrprozesses genutzt.
  • Ziele, Inhalte und Methoden des Lehr-Lernprozesses sind fachlich begründet und fordern die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Lernvoraussetzungen.
  • Schülerinnen und Schüler arbeiten an fachlich angemessenen Lernaufgaben.
  • Schulinterne Regelungen zur Priorisierung zentraler fachlicher Inhalte sowie zur fachspezifischen Einbeziehung digitaler Medien werden berücksichtigt.
  • Die Leistungsbeurteilung richtet sich an den curricularen Vorgaben aus.
  • Im Rahmen der Lernfeldarbeit an Beruflichen Schulen werden arbeits-, auftrags- oder geschäftsprozessorientierte Lernsituationen bearbeitet.
  • Schülerinnen und Schüler erwerben fachliche Kompetenzen gemäß den Kerncurricula.
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