Themenfeld Kulturelle Bildung

Zu diesem Themenfeld sind folgende Kriterien priorisiert:

Die Kooperation sichert die Beziehung mit anderen Partnerinnen und Partnern ab, so dass unabhängig vom Engagement und dem guten Willen einzelner Personen formale und inhaltliche Verlässlichkeit für die Schülerinnen und Schüler besteht. Lehr-Lernprozesse, das erweiterte Angebot, das Schulleben und die Schul- und Unterrichtsentwicklung werden durch Kooperation bereichert.
  • Die Schule arbeitet eng mit den Beratungs- und Förderzentren zusammen bzw. setzt ihren Auftrag als Beratungs- und Förderzentrum zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler an anderen Schulen um (zum Beispiel im Rahmen von inklusiven Schulbündnissen).
  • Zur Erweiterung des Bildungsangebots kooperiert die Schule verlässlich und wiederkehrend mit Vereinen und kulturellen Einrichtungen (zum Beispiel Bibliotheken, Theatern, Umwelteinrichtungen, Musikschulen, Sportverein).
  • Zur Berufsvorbereitung und -orientierung findet eine Zusammenarbeit mit Betrieben statt (zum Beispiel Praktikumsplätze, Praktikumsbetreuung).
  • Die Schule nutzt aktiv die Beratungsangebote über die Staatlichen Schulämter (zum Beispiel Schulentwicklungsberatung).
  • Die Schule nutzt die Expertise und Beratungsangebote des Umfeldes (zum Beispiel Schulpsychologie, Jugendamt, Sozialdienst, weitere Beratungsstellen, Agentur für Arbeit, kommunale Gremien).
  • Im Rahmen von Entwicklungsprojekten werden Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern geschaffen oder vertieft (zum Beispiel zur Entwicklung von Ganztagsangeboten).
  • Die Inhalte und die Organisation des Berufsschulunterrichts (Teilzeitunterricht, Blockunterricht) sind mit den Betrieben abgestimmt.
  • Die Schule pflegt Partnerschaften mit anderen Schulen (zum Beispiel Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, gemeinsame kulturelle Veranstaltungen, Europaschule, Comenius, Leonardo).
  • Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Studienseminaren werden zur inhaltlichen Anregung genutzt (zum Beispiel Austausch zu Lese-Rechtschreibschwächen).
  • Die Schule beteiligt sich an Netzwerken zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (zum Beispiel im Kontext der inklusiven Beschulung, im Rahmen von Zertifizierungen).
  • Die Schule öffnet sich dem Umfeld und der Region (zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Aktionen).
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Die Schule berücksichtigt im Rahmen der Kulturellen Bildung als Bezugssystem neben der Schule zusätzliche Lebens- und Erfahrungsräume. Dafür pflegt sie vielfältige Kooperationsbeziehungen zum schulischen Umfeld, indem sie sowohl Aktivitäten außerhalb der Schule durchführt als auch Experten für Fragestellungen des künstlerisch-ästhetischen Handelns in den Schulalltag einbindet. Die Schule nimmt Kontakt zu Entscheidungsträgern auf und unterstützt kulturelle Projekte und Entwicklungsvorhaben auch außerhalb der Schule.
  • Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern erfolgt systematisch und institutionell geregelt. Die Schule erweitert durch Kooperationsverträge mit der Kommune, den Institutionen das Angebot in den künstlerischen Bereichen.
  • Die Schule hat einen geregelten Rahmen für den institutions-übergreifenden Erfahrungsaustausch zu Arbeitskonzepten, Durchführungsideen und unterstützenden Maßnahmen (zum Beispiel in Netzwerken, Kooperationsverbünden, Lernpartnerschaften mit anderen Schulen).
  • Die Schule achtet bei Kooperationen auf Qualität des Angebots im Sinne des HRS Kulturelle Bildung, Relevanz des Angebots, Verlässlichkeit, den Umgang mit Ressourcen.
  • Die Schule kommuniziert unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben regelmäßig die kulturelle Bildungsarbeit (zum Beispiel in Print- und digitalen Medien).
  • Die Schule schafft innerhalb ihrer Netzwerke Strukturen, die Schülerinnen und Schülern Erfahrungen im Umgang mit kultureller Vielfalt ermöglichen (zum Beispiel über Schulcurriculum, Rhythmisierung, Projekttage).
  • Die Schule erlebt die Zusammenarbeit mit Kooperationsinstitutionen als Gewinn bei der kulturellen Arbeit (zum Beispiel: personelle Profession im Theater, Materialien, Fundus, Probebühne).
  • Die professionelle Expertise der außerschulischen Partnerinnen und Partner für die Ausgestaltung der gemeinsamen Arbeit wird von Lehrkräften systematisch genutzt (multiprofessionelle Teamarbeit im Fach- und Projektunterricht, in Werkstattarbeit).
  • Die Schule öffnet sich als kultureller Ort für die städtische Gemeinde und die Region.
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Es sind schulinterne Regelungen zur Nutzung der Räume, des öffentlichen Bereichs sowie des Geländes getroffen, die die Schule als Lern-, Arbeits- und Lebensort beschreiben. Die Schulgemeinde entwickelt abgestimmte Vorstellungen über den Bedarf. Die damit verbundene Bereitstellung des Inventars und der Materialien ist schulintern verlässlich organisiert.
  • Die Räume verfügen verlässlich über definierte Materialien, um flexible Lernarrangements zu ermöglichen (zum Beispiel Nachschlagewerke, Computerecken, Ablagemöglichkeiten).
  • Die Schule hat ein Raumkonzept verabschiedet, das gestaltende Elemente festlegt (zum Beispiel Platz für Gesprächskreis, mobile Einzeltische).
  • Die Räume und öffentlichen Bereiche berücksichtigen Inklusionsmaßnahmen (zum Beispiel barrierefreie Gestaltung).
  • Die Nutzung der Räume und des Geländes ist mit schulinternen Curricula und Konzepten und den dort enthaltenen Lernarrangements verknüpft (zum Beispiel Theaterraum, Musikräume, Schulteich).
  • Bei Baumaßnahmen und Neueinrichtungen meldet die Schule ihren Bedarf, den sie mit den schulinternen Curricula, Konzepten, dem schulischen Profil oder den Entwicklungsprojekten begründet.
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Es sind schulinterne Regelungen zur Nutzung der Räume, des öffentlichen Bereichs sowie des Geländes getroffen, die die besonderen Anforderungen der kulturellen Praxis erfüllen.
  • In der Raumplanung und der Belegung des Außengeländes werden die Anforderungen der kulturellen Institutionen und freien Träger berücksichtigt (zum Beispiel den Schulhof für Malflächen, offene Musikräume).
  • Die Schule hat ein Raumnutzungskonzept, das den Erfordernissen von Aufführungen und Präsentationen im Schulalltag entspricht (zum Beispiel klar definierte Präsentationsflächen, Freiflächen für ästhetisches Gestalten und künstlerisches Arbeiten).
  • Die Schule sorgt für entsprechende Fachräume, die den spezifischen Anforderungen des künstlerischen Feldes in Ausstattung und Größe entsprechen und die Möglichkeiten zum methodisch fachgerechten Arbeiten bieten (zum Beispiel Theaterraum mit Bühne, Tanzraum mit Spiegelwand, akustisch und technisch optimierter Musikraum).
  • Die Raumgestaltung fördert das forschende Experimentieren und Kreativität (zum Beispiel Forscherwerkstatt, Schreiblabor, Atelier).
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Schulinterne Regelungen werden hauptsächlich in den dafür relevanten Gremien beschlossen. Sie konkretisieren die Ausgestaltung der Vorgaben und des schuleigenen Leitbilds beispielsweise in Form von schulinternen Curricula, Konzepten oder der Schulordnung. Ziel ist die Herstellung von gemeinsamen Arbeitsgrundlagen im Sinne einer verlässlichen Schul- und Unterrichtsqualität. Es wird turnusgemäß die Umsetzungspraxis erhoben und reflektiert. Bei Bedarf erfolgen Anpassungen.
  • Schulinterne Regelungen sind für die Lehrkräfte leicht zugänglich und übersichtlich dokumentiert (zum Beispiel Beschlusssammlung im Intranet).
  • Curricula, Prozessübersichten und Beschlusssammlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt und gepflegt. Es sind entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten an der Schule festgelegt.
  • Schulinterne Regelungen sind handlungsleitend und Ausgangspunkt bei der Fortschreibung weiterer Regelungen.
  • Beschlüsse sind handlungsleitend für die Gremienarbeit (zum Beispiel Berücksichtigung der Beschlüsse der Gesamtkonferenz für die Fachkonferenzarbeit, inhaltlicher Ausgangspunkt für Folgebeschlüsse).
  • Vorhandene Strukturen der Kooperation und Kommunikation werden für das Reflektieren und Fortschreiben von schulinternen Regelungen genutzt (zum Beispiel Fachkonferenzen).
  • Die Umsetzungspraxis schulinterner Regelungen ist periodisch Gegenstand der Reflexion im Kollegium (zum Beispiel bezüglich der Kriterien der Leistungsbewertung, der Schulordnung).
  • Es liegen schulinterne Curricula vor, die kontinuierlich hinsichtlich der Passung zu den Schülerinnen und Schülern mit ausgearbeiteten Lernsituation und Materialien konkretisiert und fortgeschrieben werden. Darin sind Priorisierungen zu zentralen fachlichen Inhalten sowie zur fachspezifischen Berücksichtigung digitaler Medien enthalten.
  • Konzepte zur Förderung von überfachlichen Kompetenzen werden realisiert, bilanziert und fortgeschrieben (zum Beispiel zur Medien-, Lern- oder Sozialkompetenz).
  • Schulinterne Regelungen zielen auf die vergleichende Erfassung von Lernständen zwischen den Lerngruppen, um besondere Lücken im Sinne der Bildungsgerechtigkeit schließen zu können.
  • Konzepte zur kompensatorischen Förderung sind entwickelt und werden in der schulischen Praxis angewandt (zum Beispiel Teilleistungsschwächen, Sprachförderung).
  • Schulinterne Regelungen zu zieldifferenten Lehr-Lernprozessen mit der entsprechenden Leistungsbewertung werden im schulischen Alltag realisiert (zum Beispiel bei Inklusionsmaßnahmen).
  • Konkretisierungen der fachlichen und überfachlichen Leistungsanforderungen sowie Kriterien der Leistungsbewertung sind von der Schule beschlossen. Die Umsetzung wird von den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Sorgeberechtigten als verlässlich erlebt.
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Durch schulinterne Regelungen wird die Ausgestaltung der Vorgaben und des schuleigenen Leitbilds mit Bezug auf Kulturelle Bildung konkretisiert. Schulen mit kulturellem Profil weisen in ihren schulinternen Curricula und Konzepten ihr Verständnis von Lernen und Lehren durch ästhetische Zugänge aus. Dies dient der Herstellung von gemeinsamen Arbeitsgrundlagen im Sinne einer verlässlichen Schul- und Unterrichtsqualität.
  • Es gibt Regelungen für das Angebot ästhetischer Zugangs- und Handlungsweisen im Unterricht, die fächerverbindend (zum Beispiel Jazz und Lyrik, Musical), fachübergreifend (zum Beispiel Mathematik mit Darstellendem Spiel, Biologie mit Tanz) und / oder im Fachunterricht integriert sind.
  • Die spezifischen Unterrichtskonzepte und Materialien im Bereich der Kulturellen Bildung sind fachlich angemessen und interdisziplinär sowie interprofessionell verankert und dokumentiert.
  • Die spezifischen Unterrichtskonzepte, Materialien und Ausstattungen im Bereich der Kulturellen Bildung sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler entwicklungs- und leistungsangemessen arbeiten können.
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Qualitätssicherung hat eine vergleichbare Qualität der Lehr-Lernprozesse für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule zum Ziel. Dazu befördert die Schulleitung das Treffen von Beschlüssen im Sinne interner, schulspezifischer und klientelbezogener Regelungen zur Gestaltung der Lehr-Lernprozesse und des Schullebens. Die inhaltliche Kooperation der Gremien ist ihr ein zentrales Anliegen (zum Beispiel regelmäßige Tagung, Sichtung der Tagesordnungen und der Protokolle). Die Schulleitung sorgt zudem für die Einhaltung, Bilanzierung und Fortschreibung der schulinternen Regelungen.
  • Die Entwicklung schulinterner Curricula und Konzepte ist für die Schulleitung ein zentrales Anliegen.
  • Die Schulleitung achtet darauf, dass schulinterne Regelungen unter Angabe des Zeitraums ihrer Gültigkeit, mit Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Einhaltung sowie mit Bilanzierungszeitpunkten zur Fortschreibung getroffen werden.
  • Konzepte und Entwicklungsprojekte machen kenntlich, welche Teile verbindlich durchzuführen, welche als alternative Optionen oder als mögliche Hinweise zu verstehen sind. Die Schulleitung achtet dabei auf einen möglichst hohen Grad der Einhaltung.
  • Die Schulleitung initiiert periodisch die Reflexion schulinterner Regelungen und leitet entsprechende Fortschreibungen ein (zum Beispiel Schulcurricula, Schulordnung).
  • Inhalte und Formen der fachlichen und überfachlichen Kooperationen im Kollegium sind festgelegt (zum Beispiel durch Fach- und Klassenkonferenzen, Vorgehen bei Förderbedarfen).
  • Die Schulleitung sorgt für klar definierte Aufgabenbeschreibungen und Unterstützungsmaßnahmen für die Kooperation der Lehrkräfte (zum Beispiel Rolle der Fachsprecherinnen und Fachsprecher, Projektverantwortliche, IT-Beauftragungen, Aufgaben bei der Gestaltung, Umsetzung und Fortschreibung schulinterner Curricula, Bereitstellung von Zeiten und Räumen).
  • Die Schulleitung sorgt für Transparenz und Einhaltung abgestimmter Prozesse (zum Beispiel Vorgehen bei besonderem Beratungs- oder Förderbedarf).
  • Die Schulleitung stellt eine geeignete Dokumentationsform für den Überblick über bestehende schulinterne Regelungen sicher (zum Beispiel Beschlusssammlung, digitale Plattform).
  • Die Schulleitung regt sinnvolle Weiterentwicklungen der schulinternen Regelungen an (zum Beispiel bei der Umsetzung von schulrechtlichen Vorgaben).
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*Im juristischen Sinne wird unter Schulleitung in der Regel „die Schulleiterin“ beziehungsweise „der Schulleiter“ verstanden (siehe auch § 88 HSchG). Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt somit unberührt. Gleichzeitig kann die Schulleiterin oder der Schulleiter jedoch nach § 87 HSchG einzelne Aufgaben auf die übrigen Mitglieder der Schulleitung übertragen (Geschäftsverteilungsplan), so dass im HRS von „der Schulleitung“ gesprochen wird.
In einer Schule mit kulturellem Profil sorgt die Schulleitung für interne, schulspezifische und klientelbezogene Regelungen, die ästhetisches Handeln in der Gestaltung der Lehr-Lernprozesse und des Schullebens angemessen berücksichtigen.
  • Das Schulleitungsteam achtet darauf, dass die schulinternen Regelungen zur Entfaltung der kreativen Potenziale der Schülerinnen und Schüler verbindlich umgesetzt werden.
  • Die Schulleitung sorgt dafür, dass schulinterne Regelungen schriftlich formuliert und für alle als Jahresplanung zugänglich sind (zum Beispiel in Form eines Kulturfahrplans).
  • Es gibt ein Schulcurriculum für die künstlerischen Fächer, das einen stetigen Kompetenzaufbau im darstellenden und gestaltenden Handeln vorsieht.
  • Schulcurricula im nichtkünstlerischen Bereich berücksichtigen ästhetische Zugangsweisen, zum Beispiel durch fächerverbindendes Arbeiten.
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Die diagnostische Kompetenz ermöglicht in Lernprozessen strukturiert zu beobachten, Arbeitsergebnisse der Schülerinnen und Schüler zu analysieren, Diagnosegegenstände zu identifizieren und Diagnoseinstrumente bewusst einzusetzen. Lehrkräfte nutzen die Ergebnisse, um die Schülerinnen und Schüler gezielt zu fordern und zu fördern. Dabei handeln sie auf der Basis von Konzepten und Beschlüssen, die Anlässe zur Diagnose berücksichtigen (zum Beispiel zur Förderplanung).
  • Die Lehrkräfte erkennen individuelle Entwicklungspotentiale zur Bearbeitung gängiger Fehlertypen und Fehlkonzepte und setzen zielführende Strategien zu deren Bearbeitung ein.
  • Analysen und Diagnosen erfolgen sowohl zur Ermittlung der individuellen Lernausgangslage als auch prozessbegleitend und anlassbezogen (zum Beispiel Auswertung von Leistungsnachweisen).
  • Lehrkräfte beobachten strukturiert Schülerinnen und Schüler bei Lernprozessen (zum Beispiel mit Hilfe eines Beobachtungsbogens, der individuelle Lernstrategien und Lernmotivationen erfassen hilft).
  • Lehrkräfte verständigen sich über den verbindlichen Einsatz von differenzierten Diagnoseinstrumenten und Verfahren zur Erhebung des Kompetenzstands.
  • Diagnoseergebnisse werden bei der Unterrichtsplanung herangezogen und gehen in die Förder- und Lernentwicklungsplanungen ein.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Lehrkräfte verfügen über eine diagnostische Kompetenz, die die spezifischen Ausgangslagen der ästhetischen Handlungsfelder berücksichtigt (zum Beispiel Praxisbeobachtung, Potenzialanalyse, Einschätzung gestaltenden und selbstreflexiven Handelns).
  • Lehrkräfte setzen zur Erfassung des Lernstandes in den ästhetischen Handlungsfeldern geeignete Instrumente ein (zum Beispiel Beobachtungsbögen, Foto- und Video-Dokumentation, standardisierte Rückmeldebögen).
  • Lehrkräfte verständigen sich über geeignete Verfahren der Diagnose im Bereich der Praxis kultureller Bildung (zum Beispiel orientiert am Kompetenznachweis Kultur).
  • Lehrkräfte identifizieren Entwicklungspotenziale ihrer Schülerinnen und Schüler in Bezug auf fachliche und überfachliche Kompetenzen (zum Beispiel in Bezug auf handwerkliches Können in den ästhetischen Handlungsfeldern, hinsichtlich der sozialen Kompetenz beim gemeinsamen Musizieren).
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Schülerinnen und Schüler kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Lebensbedingungen in die Schule. Ihre Verschiedenheit wird als Chance für soziales und persönliches Lernen betrachtet. Wertschätzung, Berücksichtigung der Vielfalt, die bestmögliche Förderung jeder und jedes Einzelnen und der schulischen Gemeinschaft sind Grundlagen des pädagogischen Handelns.
  • Die Mitglieder der Schulgemeinde schaffen förderliche Bedingungen für die gleichberechtigte und aktive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler.
  • Neue Mitglieder der Schulgemeinde werden von der Schulgemeinde offen aufgenommen und eingebunden.
  • Der achtsame Umgang aller Beteiligten wird an der Schule gefördert.
  • Die Vielfalt von Lebensformen und Überzeugungen wird kennengelernt und wertgeschätzt (zum Beispiel durch kulturelle Veranstaltungen).
  • Akzeptanz und Toleranz unterschiedlicher Kulturen und Formen der Lebensgestaltung werden miteinander gelebt.
  • Auf Ausgrenzungen oder Diskriminierung wird an der Schule sofort reagiert.
  • Die Schulorganisation ist so angelegt, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Potenzialen möglichst alle schulischen Angebote nutzen können.
  • Interessen aller Geschlechter werden bei der Gestaltung des Schullebens gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die UN-Kinderrechtskonvention wird genutzt, um soziale Integration zu fördern (siehe UN- Kinderrechtskonvention, am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten).
  • Kinderrechte werden in der Schule thematisiert und beachtet (zum Beispiel durch Thementage, Arbeiten mit Feedback von Schülerinnen und Schülern).
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Die Schulgemeinschaft gewährt allen Mitgliedern Entfaltungsräume zur Potenzial- und Persönlichkeitsentwicklung. Sie nutzt die Möglichkeiten der ästhetischen Zugänge, um das inklusive Miteinander in der Schulgemeinde zu fördern und nachhaltig zu verankern. Schülerinnen und Schüler erfahren ihre Schule als Lernort, an dem Vielfalt sowie unterschiedliche Ansichten, Fähigkeiten, Herkunftsorte und kulturelle Orientierungen ein wichtiger Bestandteil des Schullebens sind. Sie erleben eine einladende und produktive Lernatmosphäre.
  • Es gibt Verfahren, die die Ausgangsbedingungen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler im Kontext der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote berücksichtigen (zum Beispiel kulturelle Hintergründe, Begabung und Interessen, Lernentwicklungen und Lernstände, Geschlecht) und mit dem schulischen Angebot abgleichen und gegebenenfalls anpassen.
  • Die Schule nutzt das Potenzial Kultureller Bildung für Inklusion (zum Beispiel durch das Aufspüren, Entdecken und Fördern individueller Potentiale, durch Bereitstellung von Lernarrangements, die das Voneinander-Lernen fördern).
  • Darstellendes und gestaltendes Handeln fördert Eingebundenheit durch persönliche Erfahrungen im geschützten Raum (zum Beispiel durch Gruppenzugehörigkeitsgefühl, wertschätzende Wahrnehmung des Einzelnen, Erproben von unterschiedlichen Handlungsoptionen).
  • Kulturelle Ausprägungen in der Schule werden sichtbar unter Einbeziehung verschiedener Perspektiven. Dazu werden unterschiedliche Fähigkeiten und Kenntnisse genutzt beim Ausrichten von Feiern, beim Organisieren von Begegnungen mit verschiedenen Kulturen und Religionen (zum Beispiel über Musik, Tänze), bei regelmäßiger Teilnahme an kulturellen Bildungsprogrammen außerschulischer Träger.
  • Es sind Strukturen vorhanden, durch die Schülerinnen und Schüler in ihren Bedürfnissen bei der Gestaltung der Innen- und Außenbereiche einbezogen sind (zum Beispiel Verkehrsflächen im Gebäude, Klassenraum, Garten).
  • Bei Um- oder Neugestaltung einer Fläche des Schulgeländes werden Impulse von Schülerinnen und Schülern aufgegriffen (zum Beispiel Vorbereitung im Rahmen von Schüler-Projekten).
  • Kunst- und Kulturschaffende werden von der Schulgemeinde strukturell eingebunden (zum Beispiel Schulregeln, Raumnutzung, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner).
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Erweiterte Angebote in der Schule fördern und vertiefen besondere Potenziale in verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Naturwissenschaften, Musik, Darstellendes Spiel, Sport). Dabei haben Schülerinnen und Schüler einerseits die Möglichkeit, sich selbst einzubringen und können andererseits von den Beiträgen anderer profitieren.
  • Es sind schuleigene zusätzliche Angebote organisiert (zum Beispiel Chöre, Forscherwerkstätten, Laborzeiten, Unterstützung bei der Teilnahme an „Jugend forscht“, Umweltprojekte).
  • In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern und / oder externen Fachleuten werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt (zum Beispiel Vorträge, Präsentationen, Arbeitsgemeinschaften, „Schnupperangebote“).
  • Die Schule verfügt über ein vielseitiges Angebot in den Bereichen der kulturellen Bildung.
  • Es gibt regelmäßige kulturelle und sportliche Veranstaltungen, in denen sich Vielfalt widerspiegelt. Die Veranstaltungen unterstützen das Profil der Schule (zum Beispiel Europaschule, Kulturschule, Gesunde Schule, Umweltschule, Schule ohne Rassismus, sportliche Wettbewerbe).
  • Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Interessen und Potenzialen entsprechend an regionalen und überregionalen Wettbewerben teil (zum Beispiel Sportwettkämpfe, Kunstwettbewerbe, „Jugend debattiert“).
  • Besondere Leistungen werden der Schulöffentlichkeit vorgestellt (zum Beispiel hinsichtlich künstlerischer, musikalischer, literarischer, naturwissenschaftlicher oder sportlicher Leistungen).
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Die Schule erweitert den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler durch Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden sowie mit kulturellen Institutionen. Erweiterte Unterrichts- und Projektzeiten bieten Handlungsspielräume für ästhetische Erfahrungen. Rituale festigen das Erleben von Gemeinschaft.
  • Die Schule erweitert ihr kulturelles Profil durch Sonderveranstaltungen (zum Beispiel Foren zu aktuellen kulturellen Themen, Tagungen, Workshops mit kulturellem Bezug).
  • Die Schule erweitert ihr kulturelles Profil durch verbindende Rituale (zum Beispiel Aufnahme neuer Klassen, Abschiedsfeste).
  • Die Veröffentlichung kreativer Produkte von Schülerinnen und Schülern sind Bestandteil der Darstellung der Schule nach innen und außen (zum Beispiel über Ausstellungen, Aufführungen, in Print- und digitalen Medien).
  • Schülerinnen und Schüler kommen verlässlich mit einem breiten Spektrum von Praxis kulturelle Bildung in Kontakt (durch die Abdeckung unterschiedlicher Sparten).
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Kerncurricula basieren auf den Bildungsstandards. Sie legen fest, was alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Abschnitts ihres Bildungswegs wissen und können sollen. Sie oder die jeweils gültigen Lehrpläne sind Grundlage zur Entwicklung eines schulinternen Curriculums. Der Lehr-Lernprozess macht deutlich, dass die verantwortliche Lehrkraft die aktuell gültigen fachlichen Anforderungen und Kerncurricula kennt.
  • Die Kerncurricula sowie die darauf beruhenden schuleigenen Curricula oder Lehrpläne werden erkennbar als Grundlage für die Planung und Durchführung des Lehrprozesses genutzt.
  • Ziele, Inhalte und Methoden des Lehr-Lernprozesses sind fachlich begründet und fordern die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Lernvoraussetzungen.
  • Schülerinnen und Schüler arbeiten an fachlich angemessenen Lernaufgaben.
  • Schulinterne Regelungen zur Priorisierung zentraler fachlicher Inhalte sowie zur fachspezifischen Einbeziehung digitaler Medien werden berücksichtigt.
  • Die Leistungsbeurteilung richtet sich an den curricularen Vorgaben aus.
  • Im Rahmen der Lernfeldarbeit an Beruflichen Schulen werden arbeits-, auftrags- oder geschäftsprozessorientierte Lernsituationen bearbeitet.
  • Schülerinnen und Schüler erwerben fachliche Kompetenzen gemäß den Kerncurricula.
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Schulen mit kulturellem Schwerpunkt berücksichtigen in den Schulcurricula in besonderer Weise ästhetische Zugänge.
  • Methoden, die einen kreativen Zugang fördern, und ästhetische Zugangsweisen sind in allen Fächern curricular verankert.
  • Schülerinnen und Schüler bauen ein differenziertes Verständnis von Kultur auf (zum Beispiel durch ästhetisches Forschen, durch interdisziplinäre Verbindungen unterschiedlicher ästhetischer Handlungsfelder wie Musik und Theater, Kunst und Tanz/Performance).
  • Schülerinnen und Schüler verleihen ihrem Verständnis von Kultur einen eigenen künstlerischen Ausdruck.
  • Die Schülerinnen und Schüler erwerben die in den ästhetischen Handlungsfeldern spezifischen künstlerischen Fertigkeiten entwicklungsgemäß und ihren Möglichkeiten entsprechend.
  • Der Wechsel von Wahrnehmung, Produktion, Rezeption und Reflexion wird als konstitutiver Bestandteil ästhetischen Lernens verstanden.
  • Leistungs- und kompetenzfördernde Beurteilung richtet sich in den ästhetischen Handlungsfeldern nach schulinternen Regelungen (zum Beispiel Kerncurricula für Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport).
  • Künstlerische Fertigkeiten werden systematisch entwickelt.
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Personale Kompetenzen oder Selbstkompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler im Kontext von gesellschaftlich getragenen Wertvorstellungen zur Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung und Eigenverantwortung. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihr Selbstkonzept, welches positive Überzeugungen zur eigenen Person aufweist sowie Gesundheits-bewusstsein und ein angemessenes Engagement für persönliche Interessen.
  • Lehrkräfte bewirken eine positive Lernkultur (zum Beispiel Lob und Verstärkung, konstruktiver Umgang mit Fehlern, Zutrauen in die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler).
  • Anlässe zur Selbsterprobung und Selbstwahrnehmung sind fester Bestandteil der Lehr-Lernprozesse (zum Beispiel Schreibwerkstatt, Präsentationen mit anschließender Reflexionsphase, gesunde Bewegung und Ernährung, Gewalt- und Suchtprävention).
  • Die Auseinandersetzung mit zentralen Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung ist ein verlässliches und wiederkehrendes Element in Lehr-Lernprozessen (insbesondere Ökologie, Ökonomie, Globalität, Mobilität, Soziales). Sie führt zu einer begründeten Positionierung der Schülerinnen und Schüler.
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln metakognitive Kompetenzen (zum Beispiel bei der Selbstkontrolle und Verhaltensregulation).
  • Lehrkräfte bestärken Schülerinnen und Schüler darin, in Kenntnis gesellschaftlich getragener Wertvorstellungen ihre Persönlichkeit und Identität zu entwickeln (zum Beispiel Akzeptanz von Vielfalt).
  • Schülerinnen und Schüler werden im Laufe ihrer Schulzeit zunehmend sicherer in ihrer Selbsteinschätzung und -reflexion (zum Beispiel bei der Nutzung von Selbsteinschätzungsbögen und Lerntagebüchern).
  • Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend Verantwortung für den eigenen Lernprozess.
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld.]
  • Lehrkräfte stärken das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler, indem sie Dokumentations- und Reflexionsergebnisse ästhetisch-forschender Arbeit zur Persönlichkeitsentwicklung nutzen (zum Beispiel durch Lob, konstruktiven Umgang mit Fehlern).
  • Lehrkräfte bestärken ihre Schülerinnen und in ihrem persönlichen Ausdruck beim darstellenden und gestaltenden Handeln.
  • Anlässe zur Selbsterprobung und Selbstwahrnehmung in den ästhetischen Handlungsfeldern sind fester Bestandteil des Unterrichts (zum Beispiel über die Erfahrung von Körper, Mimik, Gestik, Sprache, Ausdauer, Frustration).
  • Persönliche Ausdrucksfähigkeit über darstellendes und gestaltendes Handeln wird im Unterricht erprobt, reflektiert und praktisch eingesetzt (zum Beispiel im Rahmen der Berufsvorbereitung).
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln durch Experimentieren und Ausprobieren innerhalb der ästhetischen Handlungsfelder ein Verständnis für unterschiedliche Standpunkte anderer und für kulturelle Vielfalt.
  • Schülerinnen und Schüler verstehen Präsentationen ihrer kreativen Arbeit als Ergebnisse ihres persönlichen Einsatzes (zum Beispiel durch Anstrengung, Genauigkeit, Beharrlichkeit).
  • Schülerinnen und Schüler erleben ihr Tun in den ästhetischen Handlungsfeldern emotional ansprechend und äußern dies (zum Beispiel durch Freude, Humor, Ausgeglichenheit).
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Lehr-Lernprozesse ermöglichen den Schülerinnen und Schülern mit ihren individuellen Lernständen und Fähigkeiten an die Inhalte anzuknüpfen. Dazu stellen die Lernarrangements Wahlmöglichkeiten oder passgenaue Herausforderungen zu den individuellen Voraussetzungen bereit. Insbesondere im Rahmen inklusiver Beschulung berücksichtigen Lehr-Lernprozesse lernzielgleiche und lernzieldifferente Bildungsgänge. Zur Umsetzung werden variable Lernarrangements genutzt (unter anderem bezogen auf Methode, Sozialform, Zugangsweisen zum Lerninhalt, digitale Medien). Unterschiedliche Differenzierungsformen werden angewendet (zum Beispiel Stufung, Themen-, Mengen-, Produkt-, Ergebnisdifferenzierung). Entsprechende Regelungen finden sich im schuleigenen Förderkonzept. Zusätzliche Angebote zum Fordern und Fördern sind von der Schule eingerichtet (zum Beispiel Mathematikrätsel, Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten). Bei Förderangeboten sind die Inhalte mit der individuellen Förderplanung der Schülerinnen und Schüler verknüpft.
  • Die Differenzierungsmaßnahmen ermöglichen die aktive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Lehr-Lernprozess.
  • Unterschiedliche Lernzugänge und Wahrnehmungsformen werden berücksichtigt (unter anderem kognitiv, visuell, auditiv, ästhetisch, motorisch, haptisch).
  • Individuelle Lern- oder Förderpläne mit konkreten Maßnahmen, Zeitvorgaben und Vereinbarungen werden für die betreffenden Schülerinnen und Schüler im Lernprozess genutzt.
  • Auch didaktische Möglichkeiten der digitalen Medien werden zur individuellen Förderung angewandt (zum Beispiel individuelle Lernpläne, Diagnose, Rückmeldung, Wahlmöglichkeiten bei der Ergebnisdarstellung).
  • Schülerinnen und Schüler nutzen gestufte Lernangebote zur besonderen Forderung und Förderung.
  • Schülerinnen und Schüler haben Wahlmöglichkeiten bezüglich der Themen, der Arbeitsmenge, der Arbeitsform und der Ergebnisdarstellung.
  • Die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler wird als Lernchance gesehen und zur Bereicherung für alle genutzt.
  • Schülerinnen und Schüler sind zunehmend in der Lage, bewusst aus den unterschiedlichen Angeboten zu wählen. Dabei orientieren sie sich an ihren Lernvoraussetzungen.
  • Unterstützungssysteme zur Förderung sind etabliert (zum Beispiel unterstützte Kommunikation, einfache Sprache).
  • Für Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Herkunftssprache sind Unterstützungsmaßnahmen vorhanden (zum Beispiel Vorlesefunktion durch digitale Medien).
  • Lehrkräfte, die Förderkurse geben, sind über die Förderplanungen der Schülerinnen und Schüler unterrichtet und knüpfen inhaltlich an den individuellen Erfordernissen an.
  • Computerbasierte Diagnoseinstrumente mit darauf abgestimmten Aufgaben werden zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler eingesetzt (zum Beispiel quop).
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[keine ergänzende Erläuterung zum Themenfeld]
  • Die individuellen Stärken und Neigungen der Schülerinnen und Schüler werden berücksichtigt (zum Beispiel über Abstimmung mit Musik- und Kunstschulen, Tanzportvereinen).
  • Bei der Erstellung von Lernarrangements wird darauf geachtet, dass Schülerinnen und Schüler sich entsprechend ihres Lern-, Kenntnis- und Kompetenzstandes einbringen können (zum Beispiel in Musik durch eine entsprechende Instrumentierung, in Theater durch das Angebot von unterschiedlich groß ausgearbeiteten Rollen, in Tanz durch unterschiedliche motorische Aufgabenstellungen).
  • Schülerinnen und Schüler entfalten ihr Potenzial durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Lernzugänge und Wahrnehmungsformen im Rahmen der Lernarrangements (zum Beispiel bezogen auf Divergenz, Improvisation, Musikalität, motorische Fähigkeiten, Stimme und Körpersprache, visuelle Wahrnehmung von Raum, Form und Farbe, gegenständliches Gestalten).
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