Abgebende und aufnehmende Einrichtungen

I.2.2 Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden zur Verzahnung des Bildungsangebots sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Lehr-Lernprozesse genutzt.
Die institutionelle Kooperation zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen sichert vor allem die verlässliche Gestaltung des Übergangs und die Abstimmung des inhaltlichen Angebots (zum Beispiel Kindergarten und Grundschule, Schule der Sekundarstufen I und II und Berufliche Schulen, Schule der Sekundarstufe II und Hochschulen, Berufliche Schule und Betriebe, allgemeine Schule und Beratungs- und Förderzentrum oder Förderschule).
  • Kooperationstreffen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen sind etabliert. Ein regelmäßiger Austausch findet auf verschiedenen Ebenen statt (zum Beispiel Schulleitung, Fachgruppen).
  • Vereinbarungen sind gemeinsam getroffen (zum Beispiel gemeinsame Konzepte, Gestaltung des Übergangs, Information und Beratung).
  • Hospitationen, gegenseitige Besuche, gemeinsame Projekttage und „Schnuppertage“ finden statt.
  • Schülerinnen und Schüler sind über die Anforderungen und Angebote der Einrichtungen, in die sie wechseln, informiert.
  • Lehrkräfte kennen die Lernvoraussetzungen der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler und stimmen Lehr-Lernprozesse darauf ab.
  • Die Rückmeldungen der aufnehmenden Einrichtungen und Betriebe werden zur Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt.
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