Evaluation

II.2.4 Zur Qualitätssicherung und -entwicklung führt die Schule Evaluationen durch.
Mit Hilfe der internen Evaluation bewertet die Schule den Erfolg und die Wirksamkeit der schulischen Arbeit. Durch planvolle Datenerhebung und aufbereitung liefert sie sich Entscheidungsgrundlagen (zum Beispiel über die Fortführung von Maßnahmen). Vor der Evaluation bestimmt die Schule den Evaluationsgegenstand, die Ziele und die Indikatoren. Bei internen Evaluationen beauftragt die Schulgemeinde ein internes Evaluationsteam, bestehend aus passenden Mitgliedern der Schulgemeinde, damit die Unabhängigkeit der Durchführung und der Ergebnisse möglichst weit gewahrt bleibt. Evaluationen werden für die Bewertung von Ergebnissen, als auch zur Prozessbewertung genutzt.
  • Entwicklungsprojekte werden verlässlich mit begleitenden internen Evaluationsmaßnahmen geplant.
  • Ziele und Erfolgsindikatoren liegen einer Evaluation zu Grunde.
  • Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Planung und Umsetzung von Evaluationsmaßnahmen sind definiert.
  • Evaluationsergebnisse werden in Relation zu Zielen und Indikatoren gesetzt und zur Planung konkreter Schritte für die Entwicklung von Schule und Lehr-Lernprozessen genutzt.
  • Verantwortliche für die Entwicklungsprojekte sowie Evaluationsteams arbeiten während des Evaluationsprozesses getrennt voneinander. Es findet vorab eine Verständigung und Beauftragung statt.
  • Es werden bezüglich des Gegenstands bzw. der Fragestellung angemessene Materialien und Verfahren genutzt (zum Beispiel Analysen vorhandener Dokumente, Schulergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen, Unterrichtsbeobachtungen, Fragebogen, Interviews).
  • Die jeweils betroffenen Gruppen sind an der Evaluationsplanung beteiligt.
  • Die Schule orientiert sich bei der Durchführung der Evaluationen an offiziellen Standards (zum Beispiel im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Genauigkeit der erhobenen Daten, Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness, Zugänglichkeit der Ergebnisse).
  • Die Schule kooperiert mit anderen Schulen zur Einholung von systematischen Rückmeldungen (zum Beispiel Peer-Review).
  • Externe Evaluation wird bei Bedarf beauftragt (zum Beispiel über das Schulamt).
  • Bei der Bewertung der Ergebnisse sind die betroffenen Gruppen gefragt und einbezogen (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Sorgeberechtigte).
  • Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse benennt die Schule den erforderlichen Handlungsbedarf und plant konkrete Schritte für die Entwicklung der Schule und der Lehr-Lernprozesse.
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