Beförderung von Regelungen

IV.3.3 Lehrkräfte befürworten schulinterne Regelungen und setzen sich entsprechend ein.
Lehrkräfte sorgen für Beschlüsse in Gremien, die als schulinterne Regelungen verantwortlich genutzt werden. Für alle Schülerinnen und Schüler schaffen sie die Grundlagen eines verbindlichen Handelns. Es ergeben sich Qualitätsstandards für Lehr-Lernprozesse und das Schulleben. Die schulinternen Regelungen werden in festgelegten Perioden unter Berücksichtigung von Qualitätsverfahren weiterentwickelt (siehe auch II.2).
  • Das Kollegium zeigt Eigeninitiative bei der Erstellung und Weiterentwicklung schulinterner Curricula. Die Umsetzung erfolgt verbindlich.
  • Durch das gemeinsame Entwickeln, koordiniertes Schreiben und Auswerten von Klassenarbeiten im Jahrgang berücksichtigen die Lehrkräfte die schulinternen Curricula und das darin angestrebte Leistungs- und Kompetenzniveau.
  • Beschlüsse zu Leistungsanforderungen und Kriterien der Leistungsbewertung werden auf der Basis von rechtlichen Vorgaben in den zuständigen Gremien gefasst.
  • Festgelegte Prozesse bei Schülerinnen und Schülern mit auffälligem Verhalten werden eingehalten (zum Beispiel Einberufung von Klassenkonferenzen, Nutzen von Trainingsräumen, Einbeziehung von Expertise an der Schule).
  • Konzepte zum gezielten Aufbau von überfachlichen Kompetenzen werden erstellt, von den Lehrkräften verlässlich umgesetzt und in den Gremien reflektiert und weiterentwickelt.
  • Beschlüsse zum gemeinsamen Vorgehen in Erziehungsfragen werden in Kooperation des gesamten pädagogischen Personals erstellt und umgesetzt (zum Beispiel Umgang mit Handys, Sanktionen bei Verstoß gegen Schulregeln, Verstärkerpläne).
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