Personalentwicklung

III.3.1 Die Schulleitung* sorgt für eine systematische Personalentwicklung entlang der Erfordernisse und der programmatischen Strategien der Schule.
Bei der Personalentwicklung durch die Schulleitung wird eine berufsbegleitende und praxisnahe Weiterentwicklung des pädagogischen Personals mit den Zielen und Inhalten des Schulprogramms und des schulischen Alltags verbunden. Dazu verknüpft die Schulleitung den Aufbau von Wissen und Kompetenzen mit der schulischen Qualitätssicherung (zum Beispiel hinsichtlich der Fächer, der notwendigen Expertisen, der inhaltlichen Absicherung bei Personalwechsel). Auf die Passgenauigkeit zwischen Qualifizierungsbedarf und Wahl der Fortbildungsmaßnahme wird geachtet. Idealerweise gelingt eine gewinnbringende Zusammenführung der schulischen Erfordernisse und der persönlichen Entwicklungsziele der Lehrkräfte.
  • Die Schulleitung verschafft sich einen Überblick über die Kompetenzen der Lehrkräfte, gleicht diese mit den schulischen Entwicklungsschwerpunkten und fachlichen Notwendigkeiten ab und stellt in den zuständigen Gremien resultierende Fortbildungsplanungen zur Abstimmung.
  • Die Schulleitung kommuniziert transparent den personellen Entwicklungsbedarf anhand der fachlichen Erfordernisse und des Schulprogramms der Schule (zum Beispiel Medienbildungskompetenz).
  • Die Schulleitung sorgt dafür, dass das gesamte Spektrum von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zielgerichtet im Kollegium genutzt wird (zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen, Berücksichtigung externer Anbieter, schulinterne Fortbildung, pädagogische Tage).
  • Bedarfsbezogen erhalten Lehrkräfte Unterstützung (zum Beispiel Fortbildung, kollegiale Fallberatung, Teamzusammensetzung).
  • Die Schulleitung fördert Personal mit Interesse an Führungsaufgaben (zum Beispiel durch Ermutigung zur Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsprogrammen, Vergabe von Führungsaufgaben).
  • Bei neuen Herausforderungen wirbt die Schulleitung innerhalb des Kollegiums und stellt nach Möglichkeit Ressourcen zur Verfügung und weist auf entsprechende Qualifizierungsangebote hin (zum Beispiel im Bereich von Inklusion, Medienbildungskompetenz).
  • Die Schulleitung hat einvernehmlich mit der Personalvertretung ein Verfahren für Jahresgespräche entwickelt (zum Beispiel zu Inhalten, Ablauf, Vorlagen). Sie ermutigt zur Nutzung der Jahresgespräche (zum Beispiel durch Hinweise auf Konferenzen) und schafft mit individuellen Zielvereinbarungen Verbindlichkeit.
  • Die Schulleitung sorgt dafür, dass an den Schaltstellen der Schulqualitätsentwicklung notwendige Expertise vorhanden ist oder aufgebaut wird (zum Beispiel in der Steuergruppe, im Evaluationsteam, beim Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Umgang mit Feedback).
  • Lehrkräfte und weiteres Personal fühlen sich individuell von der Schulleitung mit ihren Kompetenzen wahrgenommen und unterstützt. Sie haben Vertrauen und schätzen den sensiblen Umgang.
  • ...
*Im juristischen Sinne wird unter Schulleitung in der Regel „die Schulleiterin“ beziehungsweise „der Schulleiter“ verstanden (siehe auch § 88 HSchG). Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt somit unberührt. Gleichzeitig kann die Schulleiterin oder der Schulleiter jedoch nach § 87 HSchG einzelne Aufgaben auf die übrigen Mitglieder der Schulleitung übertragen (Geschäftsverteilungsplan), so dass im HRS von „der Schulleitung“ gesprochen wird.
 
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