Bildungsgerechtigkeit

VII.1.2 Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei.
Die Schule trägt Sorge dafür, dass allen Schülerinnen und Schülern die Gestaltung ihrer Bildungsbiographie gelingen kann. Sie können die Schule ohne zeitliche Verzögerung und mit dem für sie gemäß ihren jeweiligen individuellen Begabungen bestmöglichen Abschluss bzw. der für sie bestmöglichen Ausbildung verlassen.
  • Die Quote der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Familien, die einen hochwertigen Bildungsabschluss erreichen, steigt kontinuierlich an.
  • Die Leistungs- und Notenentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf steht in positiver Beziehung zu den eingeleiteten Fördermaßnahmen.
  • Die Einwahl der Schülerinnen und Schüler in Kurse und Arbeitsgruppen mit sprachlichen, ästhetisch-musischen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkten erfolgt unter geschlechtsspezifischer Perspektive zunehmend ausgewogen.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten entfalten sich unabhängig von ihrem biographischen Hintergrund durch das schulische Angebot (zum Beispiel im Bereich kulturelle Bildung, Sport).
  • Kostenpflichtige externe Kompensationsleistungen sind nicht zwingend für die Schülerinnen und Schüler notwendig (zum Beispiel Nachhilfe, externe Fördermaßnahmen bei Teilleistungsstörungen).
  • Schülerinnen und Schüler erreichen die mit dem eingeschlagenen Bildungsgang angestrebten Abschlüsse. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung wiederholen oder nicht bestehen, ist gering und verringert sich kontinuierlich.
  • Querversetzungsquoten werden bei gleichbleibendem fachlichem und überfachlichem Anspruch optimiert (zum Beispiel Reduzierung der Querversetzungen im gymnasialen Bildungsgang, ausgeglichene Querversetzungen in anderen Bildungsgängen).
  • Der Anteil der Wiederholerinnen und Wiederholer pro Jahrgang ist niedrig und sinkt zunehmend.
  • Die Quote der unentschuldigten Fehlzeiten ist gering und wird weiter abgebaut. Die Abhängigkeit vom Sozialstatus besteht nicht.
  • Merkmale wie Geschlecht, soziale Herkunft oder Migrationshintergrund erweisen sich bei der kontinuierlichen Erfassung des weiteren Bildungswegs oder der Studienwahl der Absolventinnen und Absolventen nicht als ausgrenzend.
  • Leistungsbezogene Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler werden in Gänze betrachtet und gewürdigt (zum Beispiel besondere Portfolios, Arbeitsergebnisse von Projekten).
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