Auswahl und Einführung

III.3.2 Die Schulleitung* betreibt eine aktive Personalauswahl und zielorientierte Personaleinführung.
Die Schulleitung nutzt aktiv ihren Einfluss auf die Personalauswahl, um eine möglichst passgenaue Personalgewinnung hinsichtlich der fachlichen Grundversorgung, des Schulprogramms, der notwendigen Expertisen und der inhaltlichen Absicherung bei Personalwechsel vorzunehmen. Beim Berufseinstieg wird das Personal unter Berücksichtigung von individuellen Bedarfslagen begleitet.
  • Bei der Auswahl von neuen Lehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften (zum Beispiel UBUS-Fachkräfte) orientiert sich die Schulleitung an fachlichen Notwendigkeiten sowie am Schulprofil und den Entwicklungszielen der Schule (zum Beispiel Ganztag).
  • Der Berufseinstieg wird als Entwicklungsphase von der Schulleitung betrachtet. Beispielsweise motiviert sie junge Lehrkräfte zur Nutzung von geeigneten Fortbildungs- und Begleitungsangeboten.
  • Neues oder wiedereinsteigendes wird in die schulinternen Regelungen, Konzeptionen und Besonderheiten systematisch eingeführt (zum Beispiel Willkommensmappe, Mentorinnen und Mentoren, 100-Tage-Gespräche).
  • Das Vorgehen zur Begleitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist durch die Schulleitung geregelt (zum Beispiel Kooperation mit dem Studienseminar, Unterstützung der Mentorinnen und Mentoren, Einführung in die Schule).
  • Zuständigkeiten und Prozesse bei der Betreuung von Studierenden im Praktikum sind festgelegt.
  • Die Aufgabenübertragung im Zuge der Besetzung von Beförderungsstellen richten sich am Schulprogramm aus. Die Schulleitung versichert sich der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben.
  • ...
*Im juristischen Sinne wird unter Schulleitung in der Regel „die Schulleiterin“ beziehungsweise „der Schulleiter“ verstanden (siehe auch § 88 HSchG). Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt somit unberührt. Gleichzeitig kann die Schulleiterin oder der Schulleiter jedoch nach § 87 HSchG einzelne Aufgaben auf die übrigen Mitglieder der Schulleitung übertragen (Geschäftsverteilungsplan), so dass im HRS von „der Schulleitung“ gesprochen wird.
 
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