Schulbetrieb

III.2.1 Die Schulleitung* stellt durch transparentes und planvolles Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher.
Ein transparentes und planvolles Schulleitungshandeln macht Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar. Es befördert einen geregelten Schulbetrieb und die reibungslose Organisation der Abläufe. Resultierende Handlungssicherheit für die Mitglieder der Schulgemeinde ermöglicht den Umfang an unterrichtsbezogenen Tätigkeiten zu erhöhen oder zu effektivieren.
  • Die Schulleitung sorgt dafür, dass die schulische Praxis im Einklang mit rechtlichen Regelungen steht (zum Beispiel mit dem hessischen Kerncurriculum, bei Inklusionsmaßnahmen).
  • Die Schulleitung berücksichtigt bei der Umsetzung von Vorgaben die vorhandenen schulischen Prozesse, Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen.
  • Die Schulleitung nutzt schulische Gegebenheiten und Gestaltungsspielräume, um spezifische Lösungen zu entwickeln (zum Beispiel bei der Stundenplangestaltung).
  • Der Regelbetrieb, Routinearbeiten und wiederkehrende Verwaltungsaufgaben sind reibungslos organisiert (zum Beispiel Schulaufnahme, Materialverwaltung, Abrechnungen).
  • Stundenpläne entsprechen den rechtlichen Vorgaben und schulintern beschlossenen Grundsätzen. Insbesondere in der Grundschule und der Sekundarstufe I werden unregelmäßige Unterrichtsanfänge und unproduktive Wartezeiten für Schülerinnen und Schüler vermieden.
  • Die Vertretungsregelungen basieren auf gesicherten Prozessen (zum Beispiel bei der Dokumentation und Weitergabe von Unterrichtsmaterialien). Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Sorgeberechtigte erleben die Umsetzung als nützlich und verlässlich.
  • Konferenzen sind gut strukturiert, werden effizient durchgeführt und ermöglichen eine inhaltlich hohe Beteiligung. Ergebnisse sind leicht zugänglich und übersichtlich abgelegt.
  • Informationen werden so rechtzeitig herausgegeben, dass eine Vorbereitung der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler möglich ist (zum Beispiel bei wichtigen Terminen, Vertretungsunterricht).
  • Die Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung werden durch den Geschäftsverteilungsplan verlässlich und transparent geregelt.
  • Informationen werden systematisch und zeitnah an die Schulgemeinde weitergegeben (zum Beispiel über Informationsbriefe, Aushänge, Nutzung von Onlineplattformen, Dokumentation von Prozessen und Beschlüssen).
  • ...
*Im juristischen Sinne wird unter Schulleitung in der Regel „die Schulleiterin“ beziehungsweise „der Schulleiter“ verstanden (siehe auch § 88 HSchG). Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt somit unberührt. Gleichzeitig kann die Schulleiterin oder der Schulleiter jedoch nach § 87 HSchG einzelne Aufgaben auf die übrigen Mitglieder der Schulleitung übertragen (Geschäftsverteilungsplan), so dass im HRS von „der Schulleitung“ gesprochen wird.
 
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