Sprachkompetenz

VI.2.4 Die Förderung von Sprachkompetenz insbesondere der Bildungssprache Deutsch ist Prinzip des Lehr-Lernprozesses.
Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, Sprache bewusst und differenziert zu verwenden, normgerecht und kreativ mit Sprache umzugehen sowie Bedeutung und Wirkung von Sprache im jeweiligen Kontext zu reflektieren. Sprachkompetenzen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern argumentative Sprachverwendung und gesellschaftliche Teilhabe. Lese- und Schreibkompetenzen werden dabei kontinuierlich weiterentwickelt und kulturelle sowie digitale Interaktionsmöglichkeiten als Ausdrucksmittel berücksichtigt.
  • Die Erweiterung des Wortschatzes und der Sprachstruktur wird in Anwendungssituationen gefördert.
  • Lehrkräfte sind Sprach- und Kommunikationsvorbilder.
  • Schülerinnen und Schüler wenden verschiedene Kommunikations- und Argumentationstechniken an (Vortragstechnik, Moderation, Begründung).
  • Schülerinnen und Schüler entfalten strukturiert und angemessen mündliche und schriftliche Kompetenzen (zum Beispiel durch Diskussionen, Schreibkonferenzen, Lesetagebücher, mediengestützte Vorträge).
  • Initiativen zur Lesemotivation finden regelmäßig statt (zum Beispiel Vorlesewettbewerbe, Buchvorstellungen, Lehr-Lernprozesse in der Schulbibliothek).
  • Der Fachunterricht ist sprachsensibel angelegt. Ein Fachwortschatz wird unterstützt aufgebaut (differenzierende Sprachförderung).
  • Die Schule hält Angebote zur Vorbereitung von Sprachzertifikaten vor (z. B. DELF, DELE, Cambridge, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I und DSD I PRO).
  • Fremdsprachenunterricht und bilingualer Unterricht ermöglichen vielfältige Gelegenheiten zur situativen, kontextbezogenen Sprachanwendung (zum Beispiel Rollenspiele).
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